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Duisburg: Wahlprüfungsausschuss entscheidet gegen 16 Einsprüche – Kommunalwahl 2020 gültig

Am heutigen Nachmittag tagte der Wahlprüfungsausschuss und entschied, dass die Wahl des Rates gültig sei. 16 fristgerecht eingegangene Einsprüche lagen vor, doch die Verwaltung wies alle begründet zurück.

Während der Kommunalwahl in Duisburg ließ einiges schief. Dies führte dazu, das einige Einsprüche der Stadtverwaltung zugeteilt wurden. Fristgerecht gingen diese bei der Stadtverwaltung ein. Dennoch hätten diese kaum Einfluss auf das Ergebnis gehabt. Aus diesem Grunde entschied der Wahlprüfungsausschuss, das die Einsprüche abgelehnt werden. Hierbei sei unter anderem auch zwischen verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Aspekten zu trennen. Der Vorsitzende des Wahlausschusses  Ünsal Baser (SPD) betonte vor der Abstimmung, das ein Wahlfehler einen nachweislichen und auch erkennbaren Einfluss auf die Mandatsverteilung haben müsse. Erst dann sei ein solcher Einspruch gültig. Eine theoretische Möglichkeit sei nicht ausreichend genug, da in diesem Fall der Wählerwille nicht verletzt wurde. Wahlleiter Martin Murrack fasste alle beinhaltenden Unterpunkte und Begründungen zusammen, und kam letzten Endes zu folgenden Entschluss: „Es liegt keine der im Kommunalwahlgesetz genannten Anfechtungsgründe vor.“

Sehr viele Einsprüche basierten auf Ungereimtheiten, die es während der Wahl gab und Wahlunterlagen haben die Wähler nicht erreichten oder erreichten diese verspätet. Darunter gab es aber auch Beschwerden einiger schlechter Verlierer. Wahlleiter Martin Murrack räumte ein, dass aus seiner Sicht einiges während der Wahl schief gelaufen sei. Man sei dabei, die Probleme aufzuarbeiten.

Zustimmung gab es von den meisten Ausschussmitgliedern der einzelnen Parteien und stimmten der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zu, die vorliegenden Einsprüche zurückzuweisen und die Wahl des Rats der Stadt für gültig erklären zu lassen. Dagegen gestimmt hat niemand, es gab lediglich die ein oder andere Enthaltung aus den Lagern der Linken und der SfD.

Bei der heutige aufgearbeiteten Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses handelt es sich um eine Empfehlung für den Rat der Stadt. Die finale Gültigkeit der Kommunalwahl 2020 wird letzten Endes der Rat der Stadt von Amtswegen her am kommenden Montag beschließen.

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