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Detailinformationen aus Beschlussvorlage: Verlängerung des Lockdown bis zum 20. Dezember möglich

Quelle: Facebook, Jochen Merz

Der Redaktion liegt eine Beschlussvorlage des Vorsitzlandes der Ministerpräsidentenkonferenz aus Berlin vor, aus der hervorgeht, dass die Ministerpräsidenten der Länder unter anderem den Teil-Lockdown wohl bis mindestens zum 20. Dezember verlängern wollen. Beabsichtigt wird wohl auch die Kontaktbeschränkungen weiter zu verschärft, falls sich der Inzidenzwert nicht deutlich verringern sollte. Für die Weihnachtstage sollen jedoch Ausnahmen gelten. Dies geht aus einer Beschlussvorlage der Länder hervor, die für das Treffen am kommenden Mittwoch, wenn die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie entscheiden wollen. Derzeit gilt ein Teil-Lockdown, der eigentlich Ende November auslaufen soll.

Laut dem Papier wird man Schülern ab der 7. Klasse künftig auch im Unterricht das Tragen der Maske empfehlen, solange sich die Lage der Pandemie entspanne. Gelten soll dies für Schüler und Berufsschüler in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuansteckungen pro 100 000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen. Schulen in denen keine Corona-Fälle bekannt seien, können jedoch von der kommenden Regelung ausgenommen werden.

In der vorliegenden Beschlussvorlage wird für Schulen auch eine Teststrategie vorgeschlagen. In dem Papier heißt es:

„Damit der Präsenzunterricht in der Schule sicher betrieben werden kann und  Quarantäne-Maßnahmen zeitlich begrenzt erfolgen können, soll eine Teststrategie  zur Anwendung kommen, die eine hohe Wirksamkeit aufweist. Im Fall eines  Infektionsfalls in einer Klasse wird die definierte Gruppe zusammen mit den  betroffenen Lehrkräften für 5 Tage in Quarantäne geschickt. Am fünften Tag erfolgt  ein Antigen-Test. Bei negativem Ergebnis kann der Präsenzunterricht für diese  Klasse wiederaufgenommen werden. Um diese wirksame Teststrategie  flächendeckend zur Anwendung bringen zu können, wird der Bund (über die  Länder) zusätzliche Kapazitäten von Antigen-Tests zur Verfügung stellen.“

Zum Weiteren wird weiterhin eindringlich darum gebeten, das alle Bürgerinnen und Bürger jeden nicht notwendigen Kontakt vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben sollen. Ebenfalls solle man Abstand nehmen von nicht zwingend erforderlichen Reisen, Tagesausflüge und ähnlichem. Zur weiteren Vermeidung von Kontakten sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gebeten werden, unbürokratisch Home-Office für ihre Beschäftigten zu ermöglichen. Diese Maßnahmen sollen ergriffen werden, bis ein Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen und eine sinkende Tendenz der Inzidenz aufweisen, die Möglichkeit, hiervon bereits vor dem 20. Dezember abzuweichen. Da bisher kaum spürbare rückgängige Zahlen zu verzeichnen sind, sollen mit der Verlängerung der bestehenden Maßnahmen bis zum 20. Dezember  2020 eine bundesweit signifikant sinkende Tendenz und Entlastung bei relevanten Indikatoren (R-Wert, Intensivkapazitäten, Gesundungsrate und Inzidenz) erreicht werden. Sollten sich in diesem Zeitraum keine rückläufigen Tendenzen zeigen, sollen die Maßnahmen für jeweils 14 Tage verlängert werden, bis das Ziel der signifikanten Senkung des Inzidenzwertes erreicht wird. Länder, die eine Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen und eine sinkende Tendenz der Inzidenz aufwei-
sen, haben die Möglichkeit, davon abzuweichen, heißt es.

Die Beschlussvorlage, die unserer Redaktion vorliegt, liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor, das das Datum 22. November und den Titel „Beschluss-Entwurf des MPK-Vorsitzlandes“ trägt. Am kommenden Mittwoch beraten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie.

 

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