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Vorerst keine verkaufsoffene Sonntage in Duisburg – Ver.di klagt

Quelle: ver.di

Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hat Klage gegen die von der Stadt Duisburg beschlossene Verordnung für Sonntagsöffnungen eingereicht. Im Hinblick auf die ausschließlich erfolgreichen Klagen beim Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) gegen zusätzliche Sonntagsöffnungszeiten hält der Einzelhandelsverband nicht mehr an seinem Antrag fest. Trotz der weiterhin geltenden Bedarfe des Einzelhandels sieht er keine Chance mehr, auf dieser Grundlage diesen Wunsch auch rechtlich umzusetzen. 

Der Oberbürgermeister wird deshalb den Beschluss des Rates formal beanstanden und so die Verordnung außer Kraft setzen. Die geplanten verkaufsoffenen Sonntage können daher nicht stattfinden.

Der Weg, den das Wirtschaftsministerium im Rahmen der Coronakrise für zusätzliche Sonntagsöffnungen eröffnete hat, griff den Wunsch des Einzelhandels auf und sollte die Folgen der Krise für den Handel etwas abfedern. Einzelhandelsverband und Stadt bedauern, dass Ver.di mit seiner Klage das Vorhaben konterkariert und die Not des Einzelhandels ignoriert. 

Der Handelsverband bedankt sich ausdrücklich bei den Ratsfraktionen, die sich trotz der schwierigen rechtlichen Fragen mit ihrer Entscheidung klar hinter die Wünsche aus der Wirtschaft gestellt hatten. Nur so konnte diese Möglichkeit überhaupt eröffnet werden. Gleichzeitig wird die Landesregierung aufgefordert, weiterhin unterstützende Aktivitäten zu entwickeln, die auch rechtlichen Bestand haben.

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