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    Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hat Klage gegen die von der Stadt Duisburg beschlossene Verordnung für Sonntagsöffnungen eingereicht. Im Hinblick auf die ausschließlich erfolgreichen Klagen beim Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) gegen zusätzliche Sonntagsöffnungszeiten hält der Einzelhandelsverband nicht mehr an seinem Antrag fest. Trotz der weiterhin geltenden Bedarfe des Einzelhandels sieht er keine Chance mehr, auf dieser Grundlage diesen ...