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Zahlen, Daten, Fakten – Kommunalwahl 2020 in Duisburg

Am kommenden Sonntag den 13. September ist es soweit. In einer Pressekonferenz stellte der Wahlvorstand den lokalen Medien sämtliche notwendigen Zahlen, Daten und Fakten zum Wahltag mit. Denn in diesem Jahr ist eine Vierfach-Wahl angesetzt. Von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl zum Rat der Stadt, den Bezirksvertretungen und die Integrationsratswahl statt. Zum ersten mal ist es den Wahlberechtigten möglich die Vertreterinnen und Vertreter in der RVR-Verbandsversammlung direkt zu wählen. Corona-Bedingt ergeben sich viele Änderungen in dieser Wahlperiode.

„Wir haben momentan eine schwierige Wahlsituation, die der Corona-Pandemie geschuldet ist. Aus diesem Grunde mussten die Wahlbezirke neu eingeteilt werden, corona-konforme Wahllokale mussten gesucht werden. Für gewöhnlich werden Altenheime als Wahllokale genutzt, doch durch Corona mussten wir hier ausweichen. Es hat auch hervorragend funktioniert“, so Martin Murrack. Er bedauert es auch sehr, das am ersten Tag der Beantragung der Briefwahl-Unterlagen das System nicht funktionierte. Dennoch sei man erfreut über positive die Resonanz der DuisburgerInnen zur Beantragung der Briefwahl-Unterlagen. „Der Rückstand ist aufgearbeitet. Sämtliche angeforderten Briefwahl-Unterlagen sind auf dem Weg zu den Wählerinnen und Wähler“, gab sich Wahlleiter und Stadtdirektor Murrack erfreut. Sollten dennoch einige Unterlagen noch nicht (rechtzeitig) angekommen sein, gibt es eine extra eingerichtete Hotline bei der Stadt, die man unter 0203/283 33 33 kontaktieren kann. Diese kann man zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten erreichen. Sogar am Samstag.

„Rund 2.500 Briefwahlunterlagen seien noch nicht versandt, sollen aber rechtzeitig ankommen“, versicherte Ralph Cervik, der Leiter des Wahlamtes. Pannen bleiben beim Versand von über 500.000 Poststücken nicht aus. „Die betroffenen Schriftstücke wurden von der Post handverlesen und zugeteilt. Wir arbeiten eng und zuverlässig mit der Post zusammen um solche Pannen zu beheben. In der nächsten Wahlperiode wird das Qualitätsmanagement solche Fehler zu verhindern wissen“, teilte Ralph Cervic mit.

Rund 10.000 Postrückläufer sollen beim Wahlamt eingegangen sein. Diese werden entsprechend bearbeitet. „Sie werden den Stimmbezirken zugeteilt, am Wahltag geöffnet und entsprechend entsorgt“, sagte Martin Murrack.

Es gilt Masken-Pflicht in den Wahlräumen!

„Das Wahlrecht ist ein hohes demokratisches Recht, welches wir haben. Wir haben viele Möglichkeiten unsere Stimmen ab zu geben. Wir meinen es ernst damt. Jeder der Wählen will, soll auch wählen dürfen“, so Martin Murrack.

Folgende Daten, Zahlen, Fakten und Informationen zur Kommunalwahl stellte die Stadt Duisburg zusammen:

Erstmalig werden auch die Vertreterinnen und Vertreter in der RVR-Verbandsversammlung direkt gewählt. Das Gebiet der Stadt Duisburg ist in 323 Stimmbezirke eingeteilt. Zusätzlich wurden für die Kommunalwahlen 60 Briefwahlbezirke eingerichtet, für die Integrationsratswahl 7.

Die Stimmabgabe für alle Wahlen ist grundsätzlich in allen 323 Stimmbezirken möglich (vorausgesetzt der/die Wähler/in ist im Wählerverzeichnis eingetragen bzw. legt den entsprechenden Wahlschein vor). Lediglich die Auszählung erfolgt teilweise getrennt. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses werden die Stimmzettel für die Integrationsratswahl an sieben zentralen Stellen – jeweils eine in jedem Stadtbezirk – ausgezählt.

Das jeweils zuständige Wahllokal wurde allen Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.

Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen wurden rund 3.500 ehrenamtliche Helfer berufen.

Insgesamt sind 361.534 Duisburgerinnen und Duisburger für die Kommunalwahlen und 149.312 für die Integrationsratswahl wahlberechtigt.

Hiervon sind für die Kommunalwahlen 184.755 Frauen und 176.779 Männer und für die Integrationsratswahl 71.691 Frauen und 77.621 Männer wahlberechtigt.

Erstmalig wählen dürfen bei den Kommunalwahlen 6.390 Bürgerinnen und 6.779 Bürger (gegenüber OB- Wahl 2017).

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind grundsätzlich:

– für die Kommunalwahlen Deutsche und EU-Bürger ab 16 Jahren
– für die Integrationsratswahl Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit und einem einjährigen  rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland bzw. Deutsche, die zuvor im Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit waren

Ggf. war für die Teilnahme an der Wahl ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Sowohl für die Kommunalwahlen als auch für die Integrationsratswahl war dies bis 28.August 2020 möglich.

Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen

Das Wählerverzeichnis wurde zum Stichtag 9. August 2020 erstellt, sodass ab dem 14. August 2020 die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und ab dem 17. August 2020 versandt werden konnten.

Bei Umzügen innerhalb Duisburgs und Zuzügen aus anderen Kommunen wurde der Eintrag im Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl bis einschließlich 28. August 2020 verarbeitet und hierfür eine neue Wahlbenachrichtigung versandt. Dasselbe gilt für Personen, die bis zum Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben und zuvor aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht wahlberechtigt waren.

Bei den Kommunalwahlen und der Integrationsratswahl wurden Personen, die in der Zeit zwischen dem 9. und 28. August 2020 ihren Hauptwohnsitz nach Duisburg verlegt haben, von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Diese Personen haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

Für den Fall, dass Personen in der Zeit ab dem 29. August 2020 ihren Hauptwohnsitz innerhalb Duisburgs verlegt haben, bleiben sie für die Kommunalwahlen in dem Wählerverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnadresse und können in dem ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilten Wahlraum ihre Stimme abgeben.

Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so können sie dennoch an der entsprechenden Wahl teilnehmen. Für die Stimmabgabe am Wahltag selbst genügt der Personalausweis / Identitätsausweis. Wer sich nicht sicher ist, in welches Wahllokal er/sie muss, kann diese Information unter https://wahlergebnis.duisburg.de abrufen oder bei Call Duisburg unter der Rufnummer 0203/94000 erfragen.

Briefwahl

Seit dem 19. August 2020 gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch (Internet: briefwahl.duisburg.de bzw. per QR- Code) beantragt werden.

Darüber hinaus wurden sowohl zentral im Wahlzentrum In den Haesen als auch in fast allen Duisburger Bezirksämtern Briefwahlstellen eingerichtet. Ausschließlich im Bezirk Mitte wurde die Briefwahlstelle nicht im Bezirksamt Mitte, sondern im Rathaus Duisburg am Burgplatz (Zimmer 68) eingerichtet. In allen Briefwahlstellen ist nicht nur die Beantragung der Briefwahl möglich, sondern es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen.

Die Standorte für die Briefwahl im Einzelnen:

– Bezirksrathaus Walsum, Zimmer 403
– Bezirksrathaus Hamborn, Zimmer 102
– Bezirksrathaus Meiderich/Beeck, Zimmer 216
– Bezirksrathaus Homberg/Ruhrort/Baerl, Zimmer 201 – 203
– Rathaus Burgplatz, Sitzungszimmer 68
– Bezirksrathaus Rheinhausen, Zimmer 219
– Bezirksrathaus Süd, Counter EG
– Wahlamt In den Haesen 84, Homberg

Briefwahlanträge werden bis einschließlich 11. September 2020, 18 Uhr entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beim Wahlamt, In den Haesen 84, DU-Homberg entgegengenommen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf.

Alle Briefwahlstellen sind noch bis Freitag entsprechend der regulären Öffnungszeiten, am Freitag, 11. September, zusätzlich bis 18 Uhr geöffnet.

An diesem Tag werden um 18 Uhr das letzte Mal vor den Wahlen die Hausbriefkästen bei den Briefwahlstellen geleert. Sollte nach Freitag, 18 Uhr, noch für die Wahlen relevante Post (zum Beispiel Wahlbriefe) überbracht werden, so ist dies nur noch direkt bei der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik (Wahlamt), In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg, über den Hausbriefkasten des Rathauses Duisburg, Burgplatz 19, Duisburg-Altstadt oder des Bezirksrathauses Homberg, Bismarckplatz 1 in Duisburg-Homberg möglich, und das auch nur bis spätestens 16 Uhr am Wahltag.

Wenn für Wahlberechtigte ein Wahlschein ausgestellt wurde und sie nicht per Brief gewählt haben, so können sie gegen Vorlage ihres Wahlscheines sowie des Personalausweises für die Integrationsratswahl (grauer Wahlschein) in jedem Wahllokal innerhalb Duisburgs, für die Kommunalwahl (roter Wahlschein) in jedem Wahllokal innerhalb ihres Wahlbezirks ihre Stimme abgeben. Ansonsten kann man nur in dem Wahllokal seine Stimme abgeben, wo man in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Das Briefwahlinteresse zu den Kommunalwahlen 2020 ist bis zum Stichtag 8. September 2020 mit 65.809 ausgestellten Wahlscheinen gegenüber 2014 (39.618) deutlich angewachsen. Bei der Integrationsratswahl liegt die Zahl der Briefwahlanträge bei 15.039 (2014: 7.037).

Auswirkungen durch die Corona-Pandemie

Das Wahlrecht ausüben können ohne zusätzliche gesundheitliche Risiken durch die Corona-Pandemie ausgesetzt zu sein, ist die Maxime bei den Vorbereitungen für diese Wahlen im September 2020. Dies gilt nicht nur für die Wählenden sondern natürlich auch für die eingesetzten Wahlhelfer. Der Hygiene-Standard in den Wahllokalen entspricht den aktuellen Bestimmungen der Coronaschutzverordnung und geht darüber hinaus. So werden für die Wählenden neben der Möglichkeit, einen eigenen Stift für die Stimmabgabe zu nutzen, auch Schreibstifte bereitgehalten, im Eingangsbereich wird eine Handdesinfektion angeboten und eine Zutrittsregelung ist realisiert. Die Wahlhelfer werden sowohl durch eine Sichtscheibe als auch durch Face-shields und Masken geschützt.

Auch für Wählende gilt vor, im und auf den Zuwegen eine Maskenpflicht!

Wahltag/Ergebnisse

Bei der Vorsprache im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Identitätsausweis usw.) mitgeführt werden. Ist die Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand, so ist ein Nachweis der Identität zwingend erforderlich. Der Wahlvorstand kann aber auch trotz Vorlage der Wahlbenachrichtigung bei Zweifeln an der Identität die Vorlage des Lichtbildausweises verlangen.

Sollte kein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden können, ist der Wahlvorstand gehalten, die Person zurückzuweisen und zu bitten, gegen Vorlage des Ausweises erneut vorzusprechen. Dies ist erforderlich, um möglichen Missbrauch zu vermeiden und dient ausschließlich dem Schutz des Wahlrechts einer jeden einzelnen Person.

Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmzettel in allen Stimmbezirken. Die Stimmzettel für die Integrationsratswahl werden zur Wahrung des Wahlgeheimnisses in sieben zentralen Auszählungsstellen ausgezählt.

Alle Auszählungen finden öffentlich statt. Zuerst wird die Wahl zum Rat der Stadt ausgezählt, danach die Bezirksvertretungen und dann die Wahl zur RVR- Verbandsversammlung. Sobald das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses durch den Wahlvorsteher verkündet und an den zentralen Ergebnisdienst telefonisch übermittelt.

Der Verlauf der Auszählung kann über die Wahlergebnispräsentation im Internet unter https://wahlergebnis.duisburg.de verfolgt werden. Dort können die Ergebnisse nach den Kommunalwahlbezirken und den 323 Stimmbezirken in Grafik- und Tabellenform abgerufen werden.

Am 22. September tagt der Wahlausschuss um 13 Uhr öffentlich und stellt die endgültigen amtlichen Endergebnisse der Kommunalwahlen und der Integrationsratswahl fest.

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