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Duisburg: Änderungen und Ergänzungen zur neuen Fassung der Coronaschutzverordnung

Quelle: Stadt Duisburg

Weitere Änderungen und Ergänzungen zur neuen Fassung der Coronaschutzverordnung

Bisher war der Verzehr von Lebensmitteln im Umkreis von 50 Metern zur Verkaufsstelle untersagt. Dieser Mindestabstand wird mit der neuen Regelungen auf 25 Metern reduziert. Zukünftig dürfen somit innerhalb eines Mindestabstandes von 25 Metern um die Verkaufsstelle keine Lebensmittel verzehrt werden. Gleiches gilt für gastronomische Betriebe, die Lebensmittel zum „Außer-Haus-Verkauf“ anbieten. Auch hier dürfen die erworbenen Speisen im Umkreis von 25 Metern (vorher 50 Metern) zum Gastronomiebetrieb nicht verzehrt werden. Darüber hinaus besteht nunmehr die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-und Nase-Schutzes auch in Warteschlangen.

Für den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport gilt, dass die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer auf weiteres untersagt sind.
Bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.
Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands-und Hygieneauflagen wieder möglich.

Für den Lehr- und Prüfungsbetrieb wird ab dem 11. Mai die Einschränkung der Zulässigkeit von Präsenzveranstaltungen „auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen“ aufgehoben. Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen ist weiter unter Auflagen zulässig. Die Hochschulen führen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester prinzipiell digital durch.

Ab dem 10. Mai 2020 (Muttertag) sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben wieder möglich. Ab dem 11. Mai gilt dies auch in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe. Über mögliche weitere Öffnungen zum 30. Mai wird später entschieden.
Einschränkung des Betreuungsverbotes in Tagespflegen der Altenpflege: Pflegebedürftige dürfen betreut werden, wenn die häusliche Versorgung ansonsten glaubhaft gefährdet wäre.

Vorbeugende Tests an Hochfelder Grundschulen

In der nächsten Woche wird der Unterricht an insgesamt drei Hochfelder Grundschulen für alle Klassen wieder aufgenommen. In den letzten zwei Wochen wurden in Hochfeld verstärkt Personen mit einer CoVid-19-Virusinfektion ermittelt. Kinder können diese Virusinfektion oftmals beschwerdefrei überstehen. Um zu vermeiden, dass möglicherweise beschwerdefreie Kinder als Träger dieser Infektion den Unterricht in den Schulen am Hochfelder Markt, an der Brückenstraße und an der Friedenstraße aufnehmen, wird ab der kommenden Woche an diesen Schulen bei allen Kindern vorbeugend ein Rachenabstrich durchgeführt. Dieser wird – vergleichbar einer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung – in den Schulklassen angeboten. Die Befunde liegen voraussichtlich drei Tage nach Durchführung des Tests vor. Kinder, bei denen eine CoVid-19-Virusinfektion festgestellt wird, müssen bis zur Ausheilung in häuslicher Quarantäne bleiben, um eine Ansteckung der Klassenkameraden und ihrer Familien zu vermeiden.

Weitere Öffnung der Dienststellen der Stadtverwaltung

Ab der kommenden Woche sind weitere Dienststellen der Stadtverwaltung unter bestimmten Vorgaben wieder geöffnet. Bereits geöffnet haben u.a. das Straßenverkehrsamt, das Stadtarchiv, die Zentralbibliothek in der Stadtmitte, die Bürgerservicestationen, das Standesamt, die Einbürgerungsstelle, die Ausländerbehörde, das Amt für Rechnungswesen und Steuern und die städtischen Duisburger Museen (Binnenschifffahrtsmuseum und Kultur- und Stadthistorisches Museum) sowie das Lehmbruck Museum.

Nach vorheriger Terminabsprache sowie unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln können ab dem 11. Mai wieder folgende Einrichtungen aufgesucht werden:
– Kommunales Integrationszentrum (keine offene Sprechstunden)
– Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz (inklusive Bauaktenarchiv)
– Sondernutzung
– Katasterauskunft
– Institut für Jugendhilfe

Wegen vieler Anfragen ist das Servicecenter Call Duisburg derzeit stark ausgelastet, Anrufer müssen mit längeren Wartezeiten rechnen. Call Duisburg ist telefonisch erreichbar unter 0203 94000 sowie per Mail über call@stadt-duisburg.de.

Für den Besuch der Dienststellen sind einige Regeln zu beachten: Termine können nur mit einem Mund-Nasenschutz bzw. einer Schutzmaske wahrgenommen werden und wenn diese zuvor telefonisch oder per E-Mail vereinbart wurden. Ohne Termin wird kein Einlass gewährt. Überall dort, wo es möglich ist, sollen die Anliegen nach Möglichkeit weiterhin telefonisch, per E-Mail oder per Post geklärt werden. So können Menschenansammlungen und Warteschlangen aufgrund der Ansteckungsgefahr vermieden werden.

Die Kontaktdaten der Dienststellen sind auf der Internetseite der Stadt Duisburg einsehbar oder können telefonisch über das Servicecenter Call Duisburg unter 0203/94000 erfragt werden. Viele Anliegen lassen sich auch online erledigen. Eine Übersicht hierzu gibt es auf der städtischen Internetseite unter dem Stichwort Bürgerportal. Eine Online-Terminvergabe im Bereich der Bürgerservicestationen ist unter www.duisburg.de/termine möglich. Das Bezahlen von Dienstleistungen soll möglichst bargeldlos per EC-Karte erfolgen.

Schließung des Sichtungs- und Probenzentrums an den Wochenende
Aufgrund der geringen Anfragen wird an den Wochenenden der Betrieb des Sichtungs- und Testzentrums an der schauinsland-reisen-arena vorerst eingestellt.
Im Bedarfsfall wird darum gebeten, zunächst den kassenärztlichen Notdienst unter 116 117 anzurufen.

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