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Rente 2019: Das ändert sich mit der neuen Rentenreform

Quelle: ©istock.com/Ralf Geithe

Gerade erst wurde für das nächste Jahr die neue Rentenreform verabschiedet. Welche Neuerungen sich daraus für Rentner und solche, die es im Jahr 2019 werden ergeben, verraten wir Ihnen hier.

Die gesetzliche Rente reicht für viele schon lange nicht mehr allein zum Überleben aus. Immer mehr Menschen haben Angst vor der sogenannten Altersarmut und setzen deswegen auf zusätzliche Altersvorsorge, denn die private Rentenversicherung schützt vor der Armut im Alter. Doch durch zahlreiche Reformen soll auch die gesetzliche Rentenversicherung besser für die Bürger werden. Die Rentenreform 2019 besteht aus vier Kernthemen.Grundsätzlich soll die neue Rentenreform 2019 Verbesserungen für Geringverdiener, Mütter und Empfänger der Erwerbsminderungsrente bringen, sowie eine konstante gesetzliche Rentenversicherung garantieren.

Stabiles Rentenniveau

Eines der Hauptthemen der neuen Reform ist das Rentenniveau beziehunsgweise das Ziel dieses konstant zu halten. Das momentane Niveau, das Verhältnis von Rente zum Durchschnittslohn, liegt bei 48 Prozent und soll bis zum Jahr 2025 durch eine Änderung in der Rentenformel stabil gehalten werden. Die Grenze für die Erhöhung der gesetzlichen Renten wird ebenfalls bis 2025 auf maximal 20 Prozent festgesetzt.

Längere Zurechnungszeiten für Frührentner

Bislang wird bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente rein rechnerisch davon ausgegangen, die Antragsteller hätten bis zu einem Alter von 62 Jahren gearbeitet. Das entspricht jedoch schon lange nicht mehr der Realität. Durch die Reform soll das Alter nun angehoben werden und die Berechnungsgrundlage soll ein regulärer Renteneintritt mit 67 Jahren sein.

Mehr Rentenpunkte für Mütter

Die Mütterrente II sorgt dafür, dass alle Mütter für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, pro Kind ein weiteres Erziehungsjahr angerechnet bekommen und somit auch einen halben Rentenpunkt mehr erhalten. In Zahlen macht dieser halbe Rentenpunkt für Mütter im Westen circa 16€ und für Mütter im Osten ca. 15€ mehr im Monat aus.

Größere Gleitzone für Geringverdiener

Die Einkommensspanne, in der Geringverdiener verminderte Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, wurde ausgeweitet. Bislang umfasste der Bereich Minijobs mit einem Verdienst von 450 bis 850€, mit der neuen Rentenreform liegt die Einkommensgrenze zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erst bei 1.300€.

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