Website-Icon xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Mensa in Duisburg wird doch nicht 50% teurer! DOCH!!!

Ich berichtetete noch vor dem Jahreswechsel über die geplante neue Mensa auf dem Duisburger Campus und darüber dass es eine 50%ige Baukostensteigerung geben soll. Zusätzlich schrieb ich die Presseabteilung des Studierendenwerkes Essen-Duisburg an, stellte einige tiefergehende Fragen und bekam nun nach einer Erinnerung auch Antworten. Geantwortet hat Frau Johanne Peito, ihres Zeichens Leiterin Kommunikation & Kultur:

Wer ist Bauherr/in des Vorhabens?

Bauherr der neuen Mensa ist das Studierendenwerk Essen-Duisburg.

Wer finanziert das Bauvorhaben?

Vom Land NRW erhalten wir aus Mitteln des Hochschulpaktes 23,3 Mio. € für den Bau der Mensa. Die Finanzierungszusage wurde uns am 30.07.2015 durch die vormalige Wissenschaftsministerin Svenja Schulze übergeben.

Wie kommt/kam es zu der angeblichen Kostensteigerung um rund 50% (auf Ihrer Webseite erfahre ich dazu aktuell nichts) – ursprünglich waren einmal 23,5 Mio. EURO geplant?

Die damalige Kostenschätzung basierte auf dem Leitfaden zur Mensaplanung des Instituts für Hochschulentwicklung (HIS-HE), welcher die Basis für den Förderantrag darstellte. Einige gesetzliche Regelungen und Vorgaben, auf denen die Kostenschätzung basierte, haben sich in der Zwischenzeit jedoch verändert. So gab es beispielsweise eine Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) sowie höhere Anforderungen an die Technik (z.B. die Gebäudeleittechnik).

Mit Beginn der konkreten Planung, der genauen Analyse des Bedarfs und der Anforderungen an den Mensaneubau hat sich herauskristallisiert, dass die ursprüngliche Kostenschätzung von 23,3 Mio. € angesichts der Dimension des Projekts (4.000 Essen, 1.000 Sitzplätze, nachhaltig, kosten- und energieeffizient) zu niedrig angesetzt war.

Wir rechnen derzeit mit Kosten in Höhe von rund 35 Mio. €. Von einer Kostensteigerung um 50 % zu sprechen, wie Sie es in Ihrem Beitrag auf www.xtranews.de tun, ist demnach faktisch falsch.

Wenn die Kostensteigerung zutrifft, wer finanziert diese?

Bezüglich der Finanzierung befinden wir uns in Gesprächen mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW sowie der Universität Duisburg-Essen. Der Neubau wird in jedem Fall realisiert.

Wo ist gesetzlich geregelt, dass und wie sich die Studierenden-Werk AöR an einer GmbH beteiligen darf, sie gründen darf o.ä. – in diesem Falle betrifft es die Stuwe GmbH in Essen?

In § 2 Absatz 3 des Studierendenwerksgesetzes – StWG ist die Beteiligung an/Gründung von Unternehmen geregelt: „Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können sich die Studierendenwerke Dritter bedienen; mit Einwilligung des Ministeriums können sie sich an Unternehmen beteiligen und Unternehmen gründen. Bei Maßnahmen nach Satz 1 stellt das Studierendenwerk das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs nach § 111 der Landeshaushaltsordnung sicher.“

Die Stuwe GmbH in Essen ist 100%ige Tochter der AöR, fällt sie damit auch (in irgendeiner Weise) unter die gesetzlichen Bestimmungen gemäß StWG?

Die im Jahr 2015 gegründete StuWe GmbH fällt gemäß ihrer Rechtsform unter das GmbH-Gesetz, welches auch den Insolvenzfall regelt.

Wer übernimmt im Falle der Studierenden-Werk AöR die Gewährträgerhaftung bei Überschuldung etc. und wer haftet im Falle einer Pleite der Stuwe GmbH, wenn dadurch die AöR betroffen ist?

Die Frage nach der Gewährträgerhaftung lässt sich nicht eindeutig beantworten, zur Insolvenzfähigkeit der Studierendenwerke existieren diverse rechtliche Auffassungen.

 

Abschließend möchte ich dazu noch einige Bemerkungen machen:

Natürlich handelt es sich um eine Kostensteigerung von 50%. Entweder kann Frau Peito nicht rechnen, was fatal wäre, oder sie rechnet falsch, weil rückwärts, ausgehend von 35 Mio. Was auch fatal wäre.

Fatal ist auch, dass sich die Gewährträgerhaftung nicht eindeutig beantworten lässt. Zum einen könnte dann der Steuerzahler der Dumme sein und auf jeden Fall werden Anwälte und Gutachter eine Menge Kohle scheffeln, wenn eine Rechtsstreitigkeit / Feststellungsklage anstünde. Ähnlich Fatales deutet Frau Peito auch mit dem Wort „Insolvenzfähigkeit“ an. Hier liegt ja scheinbar schon Strittigkeit vor, was die grundsätzliche Fähigkeit zur Insolvenz von Studierendenwerken angeht.  M.E. wird auch hier der Steuerzahler alles zahlen müssen, das sagt sie nur nicht. Ich gehe aber davon aus, wer denn sonst?

Wer will kann sich ja mal die Mühe machen und die genauen Umsatzzahlen des Studierendenwerkes „checken“. Anhaltspunkte gibt aber auch schon hier:

https://www.waz.de/staedte/duisburg/studierendenwerk-essen-duisburg-steigert-seine-umsaetze-id12058981.html

https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/studentenwerk_2015_2016_internet.pdf

Mir drängt sich da die Frage auf, ob Gewährträgerhaftungen durch den Bund, die Länder oder die Kommunen in irgendeiner Form über 0% überhaupt noch zeitgemäß sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die mobile Version verlassen