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Punktsieg für Duisburger Bürgerinitiative gegen die Stadt

Punktsieg der Bürgerinitiative „Die Hornitexter“ im Verfahren um die Ausweitung des Logistikstandortes in Baerl/Homberg. Die Stadt Duisburg verstieß bei der dritten Offenlage zum ehemaligen Hornitex-Glunz-Gelände massiv gegen den Datenschutz. Für alle zugänglich, wurden personenbezogene Daten, wie Name, Anschrift, Unterschrift, E-Mailadresse und Telefonnummern, ins Internet gestellt. Dies wurde durch rechtliche Schritte unterbunden, was gleichzeitig zu einem Abbruch der Offenlage führte. Was war genau vorgefallen?

Die Stadt hatte die Änderungen den Bebauungsplan 1216 und den Flächennutzungsplans 4.30 (ehemaliges Hornitexgelände) offengelegt. Damit wurde eine weitere Runde der „Bürgerbeteiligung“ um einen Logistikstandort in einem Landschaftsschutzgebiet in Duisburg-Baerl/Homberg eingeläutet. Ab dem 13. Dezember konnten Einwände gegen das geplante Logistikzentrum vorgebracht werden. Dieses soll auf über 140.000 Quadratmeter erweitert werden. Die Zeitspanne wurde auf 14 Tage reduziert und auf ganz bestimmte Themenbereiche eingeengt, obwohl alle Punkte im Verfahren nicht abschließend behandelt waren.

Die Bürgerschaft ist mit der Veröffentlichung der Schriftstücke, die tausende Seiten in Behördendeutsch umfassen, vor eine gigantische Aufgabe gestellt. Neben den mitunter leicht veränderten Texten, welche einen umfangreichen Abgleich notwendig machen, warten auch viele umfangreiche Gutachten auf betroffene Bürger, die ihre Rechte einfordern wollen.

Die Bürgerinitiative „Die Hornitexter“ bat deshalb das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement die Dauer der Offenlegung zu erweitern, um alles Material ausführlich sichten zu können. Zumal die Offenlegungsfrist durch die Schließung der Zugänge zur Stadt während Feiertage und Jahreswechsel unterbrochen ist. Die Behörde lehnte den Antrag der Bürgerinitiative ab, weil „… eine allgemeine Verlängerung der im Amtsblatt bekannt gemachten Auslegungsfrist (…) grundsätzlich nicht möglich sei.“.

Bei der Sichtung der Unterlagen wurde festgestellt, dass personenbezogene Daten, wie Namen, Anschriften, Unterschriften, Telefonnummern und E-Mailadressen enthielten. Mit einer schriftlichen Aufforderung an die Stadt Duisburg verlangte die Bürgerinitiative von der Stadt Duisburg, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu entfernen. Eine Veröffentlichung ohne Rechtsgrundlage ist ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Zunächst reagierte die Stadt nicht auf das Schreiben der BI. Vielleicht war die Ernsthaftigkeit der Situation nicht klargeworden. Erst mit der Inanspruchnahme juristischer Hilfe gelang es der BI die Stadt Duisburg zu einem rechtskonformen Handeln zu bewegen. Die personenbezogenen Daten sind inzwischen nicht mehr öffentlich zugänglich.

Auf der Internetseite der Stadt Duisburg heißt es nun: „Achtung: Die 2. erneute öffentl. Auslegung wurde am 22.12.2017 abgebrochen. In 2018 erfolgt die Wiederholung der Auslegung. Siehe auch Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 4.30 – Baerl -.“

Dazu Jürgen Hagenguth einer der Sprecher der BI: „Wir bedauern es, dass die Stadt erst durch juristischen Druck zur Einhaltung von Recht und Gesetz bewogen werden konnte. Denn dadurch kommen auf die Stadt völlig unnötige Kosten zu, welchen nun wirklich nicht hätten sein müssen. Aber ohnehin lastet dieses Verfahren die Verwaltung stark aus. Wir hätten als Bürgerinitiative den Stadtbediensteten der städt. Fachabteilungen und den Bürgern, die sich am Eingabeverfahren beteiligt haben, gewünscht, sich nicht diesem Verfahrensstress ausgesetzt zu haben. Es freut uns allerdings, dass mit dem Rückzug der Offenlegung der weitere Ausbau des Logistikstandortes und dadurch die Vernichtung des Landschaftsschutzgebietes erst einmal aufgehalten wurde.“

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