Die Bundesanwaltschaft hat heute (13. April 2017) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehl gegen den 26-jährigen irakischen Staatsangehörigen Abdul Beset A. beantragt. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich im Irak als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB) zu haben.
Der Beschuldigte war gestern im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Mannschaftsbus der Fußballmannschaft von Borussia Dortmund vorläufig festgenommen worden. Die Ermittlungen haben bislang keinen Beleg dafür ergeben, dass der Beschuldigte an dem Anschlag beteiligt gewesen ist.
Der Beschuldigte wird heute Vormittag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass eines Haftbefehls und die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden wird.