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Wendt: Innenministerium muss Prüfvermerk aus 2012 veröffentlichen

Durch Recherchen des WDR-Magazins Westpol wurde gestern bekannt, dass das Innenministerium NRW 2012 auf höchster Ebene mit der bezahlten Freistellung des Vorsitzenden des Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) vertraut war. Aus einer hierzu von Westpol veröffentlichten internen E-Mail ergeben sich weitere Fragen, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Linken NRW, Jasper Prigge:

Im August 2012, also zur Amtszeit des heutigen Innenministers Ralf Jäger (SPD), ist der damalige Leiter der Abteilung 403 (Personalangelegenheiten der Polizei), Achim Dornik, damit beauftragt worden, die bezahlte Freistellung von Rainer Wendt daraufhin zu überprüfen, ob hierzu ein „gesonderter und klar stellender Erlass“ des Innenministeriums erfolgen soll.

Das Ergebnis dieser Prüfung aus 2012 muss nun unverzüglich veröffentlicht werden. Mindestens ein Vermerk wird in dieser Angelegenheit erstellt worden sein.

Insbesondere stellt sich die Frage, warum das Innenministerium unter Ralf Jäger (SPD) sich offenbar dagegen ausgesprochen hat, über einen entsprechenden ministeriellen Erlass eine Rechtsgrundlage für die bezahlte Freistellung von Rainer Wendt anzustreben.

Jasper Prigge – Foto: DIE LINKE NRW

Jede, auch nur oberflächliche, Prüfung der Angelegenheit muss doch bereits 2012 zu dem Ergebnis geführt haben, dass es keine rechtliche Grundlage gab und die Freistellung von Wendt damit rechtswidrig war. Es ist zudem unvorstellbar, dass dieses Prüfergebnis einerseits dem Minister nicht persönlich vorgestellt worden sein soll und andererseits die rechtswidrige Praxis einfach fortgesetzt wurde.

Die Staatsanwaltschaft ist nun gefordert, alle im Innenministerium vorliegenden Akten und Vermerke zu diesem Komplex unverzüglich zu beschlagnahmen. Allein die durch Westpol bekanntgewordene E-Mail zeigt bereits auf, dass die bisherigen Aussagen über das Nicht-Wissen im Innenministerium nicht der Wahrheit entsprachen, sondern der Verschleierung dienten.

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