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§175 StGB: Linke begrüßt Rehabilitierung

Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, den „Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“ in den Deutschen Bundestag einzubringen, erklärt der queerpolitische Sprecher der Linken in NRW, Jasper Prigge:

Heute gilt es, insbesondere der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS), der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und deren Leiterin, Christine Lüders, sowie den zahlreichen schwulen Aktivisten und Historikern zu danken, die den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Rehabilitierung der Opfer des § 175 StGB erstritten haben. Die Anerkennung, dass der Staat die Würde schwuler Männer angetastet hat, indem er sie für ihre Homosexualität zu Straftätern machte, ist nun in greifbare Nähe gerückt. Es ist zu hoffen, dass der Entwurf noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt.

Für uns ist aber nicht nachvollziehbar, dass der heutige Beschluss den bisherigen Entwurf verschärft. Einige inzwischen verstorbene Opfer des § 175 StGB sollen anders als ursprünglich geplant nicht mehr rehabilitiert werden können.

Jasper Prigge – Foto: DIE LINKE NRW

Im Referentenentwurf des Justizministeriums war noch vorgesehen, dass, wenn der nach § 175 StGB Verurteilte verstorben ist und keine engen Angehörigen mehr hatte, auch andere Personen bei einem „berechtigtem Interesse“ einen Rehabilitierungsantrag stellen können. Diese Regelung soll nun wegfallen, zudem soll der Kreis der „Angehörigen“ eingeschränkt werden.

Konkret heißt das: noch lebende Lebensgefährten eines vor 2001 verstorbenen Opfers des § 175 StGB können nicht beantragen, dass ihr Freund rehabilitiert wird. Da es ja bis 2001 keine eingetragenen Lebenspartnerschaften gab, gelten sie nicht als Angehörige, selbst dann nicht, wenn eine jahrzehntelange Beziehung bestand.

Diese Verschärfung des Gesetzentwurfs trifft gerade die noch lebenden Partner aus Beziehungen, die trotz der Bedingungen des § 175 StGB und der damaligen Schwulenverfolgung Bestand hatten. Es ist nicht hinnehmbar, dass das Bundeskabinett hier ohne jeden Grund eine Rehabilitierung verhindern will.

Die geplanten Entschädigungszahlungen sind zudem viel zu gering, der Kreis der Berechtigten ist zu klein. Die Linke hat dies bereits mehrfach kritisiert. So gut es ist, dass es nun hoffentlich noch in dieser Legislaturperiode zu einer Rehabilitierung kommt, so wichtig bleibt es auch, auf die Mängel des Gesetzentwurfs hinzuweisen.

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