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OLG Hamm verhandelt über Ansprüche aus der Quelle-Insolvenz

Am 16. Februar 2017 befasst sich der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in dem Rechtsstreit mit dem Az. 27 U 83/16 OLG Hamm mit Ansprüchen aus der Quelle-Insolvenz.

Der 27. Zivilsenat verhandelt um 10:00 Uhr im Saal B-407 des Oberlandesgerichts Hamm über die Berufung der Beklagten, eines Mitglieds aus der Gründerfamilie des ehemaligen Versandhauses Quelle, gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen vom 16.06.2016 (Az. 20 O 92/15 LG Essen). Mit dem Urteil hat das Landgericht der Klage des Insolvenzverwalters über das Vermögen der Versandhausgesellschaft gegen die Beklagte weitgehend stattgegeben und die Beklagte zur Zahlung von ca. 522.000 Euro verurteilt. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versandhausgesellschaft ist am 01.09.2009 eröffnet worden. Die Beklagte hatte aus einem mit der Versandhausgesellschaft abgeschlossenen und dann im April 2009 einverständlich aufgehobenen Pacht- und Betriebsüberlassungsvertrag Zahlungen in Höhe von über 500.000 Euro erhalten. Diese – im Jahr vor der Insolvenzeröffnung – geleisteten Zahlungen verlangt der Insolvenzverwalter mit der Begründung zurück, sie seien in insolvenzanfechtungsrechtlicher Weise zu Lasten der späteren Insolvenzmasse erfolgt und daher an diese zu erstatten.

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Mit dem angefochtenen Urteil hat das Landgericht die nach der Insolvenzordnung begründete Anfechtbarkeit von Zahlungen in Höhe von ca. 522.000 Euro nach § 135 Insolvenzordnung festgestellt. Diese Vorschrift regelt die insolvenzrechtliche Anfechtung von Gesellschafterdarlehn und gleichgestellten Verbindlichkeiten. Der Argumentation der Beklagten, sie sei weder einer Gesellschafterin des Versandhauses gleichzustellen noch entsprächen die mit den Zahlungen erfüllten Forderungen Gesellschafterdarlehn oder diesen gleichgestellte Ansprüche, ist das Landgericht nicht gefolgt.

Mit ihrer Berufung hält die Beklagte an ihrer in erster Instanz vertretenen Rechtsauffassung fest und begehrt die vollständige Abweisung der Klage. Zu der anberaumten mündlichen Verhandlung am 16. Februar 2017 hat der 27. Zivilsenat die Parteivertreter geladen.

Mündliche Verhandlung vor dem 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm im Verfahren 27 U 83/16 am 16. Februar 2017, 10:00 Uhr im Saal B-407 des Oberlandesgerichts Hamm.

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