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Durchsuchungen bei zwei Kontaktpersonen des verstorbenen Beschuldigten Anis Amri

Die Bundesanwaltschaft hat heute aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in einem Flüchtlingsheim in Berlin die Unterkunft einer Kontaktperson des verstorbenen Beschuldigten Anis Amri durch Beamte der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts durchsuchen lassen. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 26 jährigen tunesischen Staatsangehörigen. Nach den bisherigen Erkenntnissen kannte er Anis Amri spätestens seit Ende 2015 und stand noch in zeitlicher Nähe zum Anschlag mit ihm in Kontakt. Es besteht daher der Verdacht, dass der Beschuldigte von den Anschlagsplänen wusste und möglicherweise Anis Amri geholfen hat.

Darüber hinaus wurde aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes eine Wohnung in Berlin durchsucht. Dort soll sich ein früherer Mitbewohner des Anis Amri aufgehalten haben. Nach den bisherigen Erkenntnissen hatte der Zeuge möglicherweise ebenfalls in zeitlicher Nähe zum Anschlag Kontakt zu Anis Amri. Die Durchsuchung dient dazu, weitere Erkenntnisse über das Vor- und Nachtatverhalten von Anis Amri zu gewinnen.

Die Bundesanwaltschaft wird morgen im Laufe des Nachmittags über den Stand der Ermittlungen weiter informieren.

 

Vorschaubild: Von Generalbundesanwaltschaft2.JPG: Voskosderivative work: Sitacuisses – Diese Datei wurde von diesem Werk abgeleitet  Generalbundesanwaltschaft2.JPG:, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=20231100

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