Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, der Bundesregierung die Erhöhung des am 1. Januar 2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro/Stunde vorzuschlagen. Die Politik wird nun prüfen, ob sie der Empfehlung folgt und den Mindestlohn per Rechtsverordnung zum 1. Januar 2017 anhebt.
Der Mindestlohn setzt, nach Ansicht von Wagner, seine Erfolgsgeschichte fort und wirkt auch auf dem Arbeitsmarkt entgegen allen Kritikern, positiv auf die Beschäftigungsentwicklung. „Allein in unserer Region stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse im zurückliegenden Jahr um über 2% auf nunmehr 393.000 Menschen, die in regulärer Beschäftigung tätig sind.“
Den rund 3.700 weggefallenen Minijobs steht ein Zuwachs von 8.200 sozialversicherungspflichtigen Stellen gegenüber. Konkret bedeutet dies, viele dieser Stellen sind in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt worden.
„Besonders Frauen profitieren von dieser Beschäftigungsentwicklung, denn die größten Zuwächse gab es im Handel, der Gastronomie sowie im Gesundheitswesen. Branchen in denen Frauen überproportional und oft in den unteren Einkommensgruppen beschäftigt sind“, so Wagner weiter.
Der DGB erwartet, dass die Politik zügig die Empfehlung der Mindestlohnkommission umsetzt, gerade im Interesse der arbeitenden Menschen in der Region.