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Duisburger Bundestagsabgeordneter Özdemir: „Mindestlohn – Aufzeichnungspflicht beugt Missbrauch vor“

Seit dem 1. Januar 2015 profitieren deutschlandweit rund 3,7 Millionen Menschen vom gesetzlichen Mindestlohn. Dieser ist ein Wahlversprechen, das die SPD beharrlich umgesetzt hat. Um die Zahlung des entsprechenden Stundenlohns in Höhe von 8,50 Euro für die geleistete Arbeit auch sicherzustellen, hat die SPD gemeinsam mit der CDU im Mindestlohngesetz beschlossen, dass ein jeder Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit seiner Beschäftigten erfassen muss. Diese Aufzeichnungspflicht von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit gilt somit für die stark von Schwarzarbeit durchzogenen Branchen und für Minijobber.

„Wir sorgen dafür, dass der Mindestlohn auch eingehalten wird. Insofern braucht man Kontrollmechanismen wie die Arbeitszeiterfassung. Der Mindestlohn bezieht sich auf die Bezahlung pro Stunde und gerade deswegen ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich“, erklärt der Duisburger SPD-Bundestagsabgeordnete Mahmut Özdemir. „Nur indem die Arbeitszeit nachvollziehbar dokumentiert wird, lässt sich Armut bei Arbeitnehmern wirklich verhindern“, so Özdemir weiter. Die fehlerhafte Erfassung der Arbeitszeiten wiederum kann eine Praxis der Umgehung von Mindestlöhnen sein. „So leisten Beschäftigte vielfach regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Mit der Aufzeichnungspflicht schieben wir dieser Praxis nun den Riegel vor“, ergänzt Özdemir. „Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen – aber es muss sie eben geben, wenn der Mindestlohn kein Papiertiger bleiben soll“, erläutert Özdemir. Außerdem könne der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. Dies sei in vielen Branchen, wie zum Beispiel beim Bau, gängige Praxis. „Mit dem Mindestlohngesetz ist nicht beabsichtigt, zusätzliche Bürokratie zu schaffen. Jedoch muss man den Gesetzestext weiterhin kritisch unter diesem Aspekt beleuchten – insbesondere hinsichtlich des Mittelstandes und kleinerer Betriebe“, betont der Duisburger Abgeordnete. Keineswegs dürfe es ein löchriges Gesetz geben.

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