Website-Icon xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Duisburger SPD-Landtagsabgeordnete: „Widerspruchsverfahren baut Hürden für Bürger ab“

Da die NRW-Landesregierung auf mehr Selbstkontrolle der Verwaltung beim Thema Kommunalabgaben setzt, beriet der Landtag in der vergangenen Woche über die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens für einzelne Verwaltungsbereiche – wie etwa das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Wohngeldrecht. „Damit werden die bürokratischen Hürden für Betroffene abgebaut. Sie können sich nach einem Bescheid direkt bei einer Behörde beschweren, ohne gleich vor ein Verwaltungsgericht ziehen zu müssen“, erklären die SPD-Landtagsabgeordneten Rainer Bischoff, Frank Börner und Sarah Philipp.

 

Sarah Philipp

„Wir werden das behördliche Widerspruchsverfahren dort wieder einführen, wo die Aussetzung zu Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger geführt hat. Antragsteller auf Wohngeld in Duisburg sind meist einkommensschwächere Menschen, die auf eine zügige Entscheidung angewiesen sind. Diese Personen sind oft nicht in der Lage, langwierige Gerichtsverfahren zu finanzieren. Dagegen ist das Widerspruchsverfahren eine kostengünstige Möglichkeit, um Bedenken überprüfen zu lassen“, so die Politiker.

 

Dies gelte auch für das Unterhaltsvorschussgesetz, von dem überwiegend Alleinerziehende betroffen sind, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Für all diese Menschen sei der Gang zum Verwaltungsgericht eine hohe Hürde. Viele schrecke bereits das mit einem Prozess verbundene Kostenrisiko ab.

 

„Das Widerspruchsverfahren wird ab 2016 auch für Entscheidungen der Stadt Duisburg über Abgaben gelten. Das sind oft fehleranfällige Massenverfahren. Damit entlasten wir die Verwaltungsgerichte, und die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger kommen schneller zu ihrem Recht“, bekräftigen Bischoff, Börner und Philipp.

Die mobile Version verlassen