Der Mittelstand in Nordrhein-Westfalen begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, den Geltungsbereich des im nordrhein-westfälischen Tariftreuegesetz festgelegten Mindestlohns nicht auf das Ausland auszudehnen. Dazu erklärt BVMW-Landesgeschäftsführer Herbert Schulte:
Europa benötige Strukturreformen, um seine anhaltende Wachstumskrise zu überwinden. Gerechte Rahmenbedingungen für alle Beteiligten, die die lokalen Bedingungen berücksichtigen, seien die Voraussetzung Wachstum auch in Krisenregionen anzustoßen und die Verflechtung der Wirtschaftstandorte zu fördern, so Schulte.
Schulte weist in diesem Kontext auf die Bedeutung des bundesweiten Mindestlohnes hin: „Die Einführung des Mindestlohnes von 8,50 € in der Stunde macht die Forderung nach einem landesspezifischen Mindestlohn bei Ausschreibungen sowieso überflüssig. Die Landesregierung sollte nun ein Einsehen mit den kommunalen Auftraggebern und ihren Auftragnehmern haben und das Bürokratiemonster in der Versenkung verschwinden lassen. Der Kampf gegen Lohndumping in Nordrhein-Westfalen war angesichts unserer hohen und gesellschaftlich akzeptierten Sozialstandards von Beginn an ein Kampf gegen Windmühlen. Niemand würde dem Gesetz eine Träne nachweinen.“