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    Der Mittelstand in Nordrhein-Westfalen begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, den Geltungsbereich des im nordrhein-westfälischen Tariftreuegesetz festgelegten Mindestlohns nicht auf das Ausland auszudehnen. Dazu erklärt BVMW-Landesgeschäftsführer Herbert Schulte:„Das Tariftreuegesetz war von Beginn an ein investitionsfeindliches, bürokratisches Ungetüm, das in seiner Grundausrichtung nicht EU-binnenmarktkonform ist. Angesichts unterschiedlicher nationaler Produktivitätsniveaus und Lohndifferenzen diskriminiert der in NRW festgesetzte ...