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Vier Jahre nach der Love Parade 2010: Die Opfer!

Love Parade 2010, stairway from ramp-downlevel...

Love Parade 2010, stairway from ramp-downlevel up to the level of the event-area (Photo credit: Wikipedia)

Im Unterschied zu Naturkatastrophen wie Hochwasser, in denen der Bund den Betroffenen stets unbürokratische Hilfe versprach, hielt er sich bei der ‘Love Parade 2010’ in Duisburg zurück. Vom Land wurde damals ein kleiner Opferfond eingerichtet, der zwar hilfreich, aber viel zu gering bemessen war. Auf Katastrophen dieser Art, in denen es nicht primär um Sachschäden, sondern um Personenschäden geht, ist man kaum vorbereitet.

Wird ein Katastrophenfall ausgespochen, in einer kreisfreien Stadt wie Duisburg vom Oberbürgermeister, bleibt dieser auch zuständig. Zwar tritt dann das Landeskatastrophenschutzgesetz in Kraft, doch zu bewältigen hat die Aufgabe er, im Verbund mit den Rettungskräften. Diese an Naturkatastrophen ausgerichtete Rechtslage und Praxis wird der ‘Love Parade 2010’ jedoch nicht gerecht, besonders dann nicht, wenn weitere Hilfen ausbleiben.

Das Verhältnis zur Stadt Duisburg, so Jörn Teich, Sprecher der LoPa2010-Initiative, sei gut, auch wenn es bislang nicht zu einer Erinnerungstätte gekommen ist. Die Stadt unterstütze nach ihren Möglichkeiten. Doch die psychologischen Folgen nach der ausgebrochenen Massenpanik sind weitaus umfänglicher, als nach einem Hochwasser. Alle Lebensbereiche sind davon betroffen, Therapieplätze erst nach langen Wartezeiten zu erhalten, teilweise gar nicht belegbar, weil Betriebsinhabern z.B. eine finanzierbare Vertretung fehlt.

Die Betroffenen-Initiative hat sich entschieden, unabhängig von den eingeleiten Strafverfahren, nun Zivilverfahren eröffnen zu lassen. Nach Auskunft von Bärbel Schönhof, Rechtsbeistand der Initiative, wird in diesen Fällen nicht zuvor gerichtlich geprüft, ob eine Klage zulässig ist. Die Verfahren werden umgehend eröffnet. Angeklagt werden (1) Firma Lopavent GmbH, (2) die Stadt Duisburg, (3) Herr Rainer Schaller, (4) das Land NRW.

Bei den individuelle Klagen geht es um Entschädigungsleistungen von jeweils 100.000 bis 300.000 Euro.

 

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