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Beteiligung in Duisburg?

Eines der Wahlversprechen des aktuellen OB Sören Link war ein mehr an Beteiligung bzw. Bürgerdialog. Bisher gab allerdings mehr Schein als Sein.

Die Befragung zum Haushalt verschleierte völlig, dass die Bürger auch Einsprüche hätten vorbringen können.

Bei der Beteiligung zur Bahnhofsplatte waren bereits auch Vorwürfe zu hören, dass auf die Vorschläge der Bürger nicht eingegangen würde.

Eine weitere Form der Beteiligung ist die Verpflichtung der Stadt Duisburg zur Auskunftserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW. Im Rahmen dieses Gesetzes und der weiteren IFG könne Auskünfte von öffentlichen Stellen eingeholt werden und diese dürfen nur in Ausnahmefällen nicht die Fragen beantworten.

Im Sinne dieses Gesetzes fragte ich Mitte Februar beim Oberbürgermeister bzgl. der Rockersituation an und um Auskünfte bzgl. dieser Thematik gebeten. Unter Umständen sind nicht alle Fragen im Sinne dieses Gesetzes gewesen. Eine Antwort hätte allerdings dennoch in der vorgegebenen Frist von einem Monat erfolgen müssen. Zumal wenige Tag nach der Anfrage in einer Tageszeitung einige Ansätze erwähnt wurden.

Als nach mehr als fünf Wochen noch immer keine Antwort erfolgt, erinnerte ich an meine Anfrage. Die Reaktion seitens des Referat für Bürgerengagement und Bürgerangelegenheiten vertreten durch Astrid Jochum war mehr als befremdlich. Die Fragen die darauf abzielten, was der Oberbürgermeister bzw. die Stadt Duisburg täte lägen angeblich in der Zuständigkeit der Polizei.

Das stimmte natürlich nicht. Für Fragen zum Verhalten der Stadt Duisburg ist selbstverständlich nicht die Polizei zuständig. Da hat die Polizei als Landesbehörde gar nicht die nötigen Einblicke. Es gibt drei Möglichkeiten, die zu diesem Schluss seitens Frau Jochum geführt haben könnten:
1. Sie hat den Text nicht richtig gelesen.
2. Die Prüfung der Zuständigkeit erfolgte vollkommen fehlerhaft.
3. Sie hatte keine Lust auf die Aufgabe und versuchte diese einfach vom Schreibtisch zu bekommen.

Ein Auszug aus Ihrer Antwort ist bezeichnend:

…Da Sie sich auf das IFG beziehen, merke ich ergänzend an, dass ein Anspruch nach IFG auf Übermittlung vorhandener Daten gerichtet ist, nicht auf die Beantwortung von Fragen oder die Diskussion von Problemen. …

Im Rahmen eines Sachbuches zum Thema Beteiligung habe ich mich selbstverständlich auch mit den Informationsfreiheitsgesetzen beschäftigt, schließlich sind eine wichtige Grundlage für Beteiligung Informationen. Die IFG schließen selbstverständlich auch die Beantwortung von Fragen mit ein und nicht nur den Austausch von Zahlenkolonnen. Um sowohl in Bezug auf die Unkenntnis, als auch der ‚verweigerten Antwort‘ durch die Stadt Duisburg Abhilfe zu schaffen habe ich die Sache an den Beauftragten für Informationsfreiheit weitergeleitet.

Ob aus Unlust oder Unkenntnis wird hier dem Ansehen der Beteiligung durch die Stadt Duisburg ein schwerer Schaden zugefügt. Es scheint so als würden andere Stellen der Stadt Duisburg das IFG NRW besser verstehen, als das „Referat für Bürgerengagement und Bürgerangelegenheiten“, dessen Aufgabe u.a. das IFG NRW wären. Eine gewissenhafte Amtsführung sieht jedenfalls anders aus.

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