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Duisburger Nichtbeteiligung beim Haushalt 2013?

Es gibt viele Möglichkeiten, wie sich Intransparenz in vermeintlicher Transparenz realisieren lässt. Ein Beispiel dafür sind die amtlichen Bekanntmachungen. Diese finden regelmäßig statt und doch bekommen sie leider viel zu wenige Betroffene mit.

In Duisburg geschehen die amtlichen Bekanntmachungen durch die sogenannten Amtsblätter. Diese werden auch als PDF für einige Zeit Online gestellt. Wer allerdings nicht explizit danach sucht wird wohl eher nicht drüber stolpern.

In der Ausgabe 48/2012 findet sich zum Beispiel eine ziemlich wichtige Information zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2013 auf Seite 39. Dort heißt es:

Öffentliche Bekanntmachung und Auslegungsverfahren des Entwurfs der Haushaltssatzung 2013 und des Haushaltsplans 2013 mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2016 gem. § 80 (3) Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen liegt … zur Einsichtnahme in der Zeit vom 22. Januar 2013 bis 18. März 2013 in der Stadtkämmerei – Duisburg-Mitte, Alter Markt 23, Zimmer 210 – aus.

Darüber hinaus wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen für Interessierte im Internet auf der
Homepage der Stadt Duisburg (www.duisburg.de) zur Verfügung gestellt.

Einwendungen gemäß § 80 (3) GO NRW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Beginn der Auslegung am 22.01.2013 – die somit am 04.02.2013, 24.00 Uhr, endet- erheben. Sie sollten schriftlich abgefasst und an den Oberbürgermeister, Stadtkämmerei, Alter Markt 23, 47049 Duisburg, adressiert werden.

Auf der Seite der Stadt Duisburg scheint diese Information – mit Ausnahme der Aufnahme ins Amtsblatt – bisher noch nicht kommuniziert zu werden. Das ist natürlich Schade, wo hier doch eine Möglichkeit der Einwohnerbeteiligung besteht.

Vielleicht wird dies ja noch offiziell durch die Stadt stärker verbreitet, wenn die Stadt bzw. der Oberbürgermeister es mit seinem Beteiligungsversprechen ernst meint.

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