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Ungelernte Mitarbeitende in Pflege und Hauswirtschaft bekommen doch Gehaltserhöhung

Ungelernte Mitarbeitende in Pflege und Hauswirtschaft bekommen doch Gehaltserhöhung Dienstgeber und Dienstnehmer aus Kirche und Diakonie in Rheinland-Westfalen-Lippe einigen sich in der Arbeitsrechtlichen Kommission

Nach intensiven kontroversen Beratungen hat die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL) in ihrer Sitzung am 24. Oktober

2012 in Dortmund beschlossen, dass auch die ungelernten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege und in der Hauswirtschaft in Kirche und Diakonie 3,5% mehr Gehalt bekommen, spätestens zum 1. Januar 2013.

 

„Ich freue mich für die Kolleginnen und Kollegen, dass es gelungen ist, dass sie auch an der Gehaltssteigerung teilhaben. Für die Träger und Einrichtungen scheint der Kompromiss tragbar. Die Arbeitsrechtliche Kommission ist der geeignete Ort für einen fairen Ausgleich der Interessen der Dienstnehmer und der Dienstgeber“, so Klaus Riedel, Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission RWL.

Die Arbeitsrechtliche Kommission RWL hat in ihrer Sitzung eine Lösung für einen in den letzten Monaten umstrittenen Sachverhalt gefunden. Streitig war die Auslegung einer im Sommer getroffenen Neuregelung der Eingruppierung von ungelernten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege und in der Hauswirtschaft. Dies führte dazu, dass zunächst nicht alle Mitarbeitenden an der allgemeinen Erhöhung von 3,5 % teilgenommen haben.

 

 

Hintergrund: Die Arbeitsrechtliche Kommission Die Arbeitsrechtliche Kommission RWL regelt im Bereich der Evangelischen Kirchen in Rheinland, Westfalen und Lippe die arbeitsrechtlichen Belange einschließlich der Tariffindung für rund 140 000 in Kirche und Diakonie Beschäftigte.

Auf der Grundlage des Artikel 140 Grundgesetz regelt das Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Ev. Landeskirchen in Rheinland, Westfalen und Lippe (ARRG) die Arbeit der Kommission. Die Kommission hat 18 Mitglieder. Sie ist paritätisch besetzt. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmerseite. Auf Dienstnehmerseite kommen sieben Mitglieder aus dem Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM) und zwei Mitglieder von der Gewerkschaft Marburger Bund.

Auf Dienstgeberseite kommen je zwei Mitglieder aus den Evangelischen Kirchen im Rheinland und von Westfalen, vier Mitglieder aus der Diakonie und ein Mitglied aus dem Bereich der Lippischen Landeskirche. (weitere Informationen zur ARK finden Sie unter www.diakonie-rwl.de/dritterweg oder auf den Seiten des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: http://www.vkm-rwl.de/).

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