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Pirat Robert Stein, MdL: Sparzwang Ursache skurriler Rentenkürzung?

Die Bezirksregierung Düsseldorf verweigert einer Witwe eines Auschwitz-Überlebenden die Hinterbliebenenrente. Im Fokus dabei steht ein Arztgutachten aus den 50er Jahren, dass nun plötzlich angezweifelt wird. Pirat Robert Stein, MdL, protestiert.

 

Die Verweigerung der Hinterbliebenenrente an Eva B., die im Zuge der Opferentschädigung aufgrund dauerhafter Arbeitsunfähigkeit eigentlich ausgezahlt werden sollte, sorgt für Unverständnis. Robert Stein, Landtagsabgeordneter der Piratenfraktion in NRW, zeigt sich entsetzt über die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf: „Das in Frage stellen eines Arztberichtes nach mehr als 60 Jahren kann nur als schlecht gemeinter Scherz gedeutet werden. Diese Entscheidung kann nur reine Willkür sein. Es ist absolut fraglich, ob Experten überhaupt in der Lage sind, ein medizinisches Gutachten, das mit den damaligen Mitteln der Zeit gefällt worden ist, nach so einer langen Zeit seriös zu bewerten bzw. gänzlich anzuzweifeln. In diesem Fall geschieht diese fragwürdige Entscheidung auf Kosten der vermeintlich Schwachen unserer Gesellschaft – zumal das Arztgutachten all die Jahre lang als gültig akzeptiert wurde. Immerhin bekam der Verstorbene Zeit seines Lebens wegen der als verfolgungsbedingt anerkannten Gesundheitsschäden eine Opferrente. Jetzt posthum das Gutachten anzuzweifeln, entbehrt jeglicher Grundlage.“

 

Die Lebensbedingungen in Auschwitz waren für die Opfer katastrophal. Im Stammlager von Auschwitz sind im Zweiten Weltkrieg mehr als 70.000 Menschen ums Leben gekommen. Die Überlebenden litten teilweise ihr Leben lang an den psychischen und physischen Folgen ihres Martyriums im Internierungslager.

 

Stein spricht sich nun dringend für eine Revidierung dieser Entscheidung der Bezirksregierung aus: „Ich bin mir sicher, dass die Bezirksregierung Düsseldorf diesen Schnellschuss korrigieren wird. Niemand kann ernsthaft bezweifeln, dass die gesundheitlichen Folgen dieser Extremerfahrung zu einer berechtigten dauerhaften Arbeitsunfähigkeit geführt haben. Das entsprechende Arztgutachten lässt sich mit gesundem Menschenverstand nicht anzweifeln!“

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