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Schuhbeck gegen Schuhbeck: Geschmackloser Streit geht nun doch [Update:nicht]vor Gericht

Feindliche Domainübernahmen sind etwas besonders Ekelhaftes: Jemand kann sich so per Handstreich alle Kontakte seines Gegners einverleiben. Er bekommt dessen Ranking bei Google, wird nun mit dessen Suchbegriffen gefunden und bekommt die für jenen bestimmten E-Mails – ausdrücklich und gewollt gegen den Willen der Absender. Aber gewollt durch die Gerichte, die an den Prozessen gut und gerne verdienen, weil die Streitwerte meist auf astronomische Höhen gesetzt werden.

In letzter Zeit haben derartige Übergriffe auf fremdes Eigentum eigentlich nachgelassen, zuletzt hatte die Firma Euroweb ihren ohnehin angegriffenen Ruf noch durch eine solche feindliche Übernahme einer fremden Domain zementiert, doch spielte am Schluß die Denic nicht mit und der rechtmäßige Inhaber der Domain bekam diese zurück.

Auf die Hilfe der Denic kann der Religionslehrer Sebastian Schuhbeck nicht hoffen, weil er keine .de-Domain hat und die Denic somit gar nicht zuständig ist. Er hat vielmehr eine amerikanische .com-Domain – und die will der Fernseh-Möchtegern-Promi-Koch Alfons Schuhbeck.

Dem angerufenen Landgericht I in München muß man in dem Fall zugestehen, daß es mehr praktische Vernunft und weniger Geschäftssinn zeigte als unsere Kammer 33 am Landgericht Köln, die solche Sachen üblicherweise noch extra auf den höchstmöglichen Streitwert eskalieren läßt und so wohl der Liebling der Buchhaltung des LG Köln sein dürfte: Das bayrische Gericht riet der McDonalds-Werbefigur Alfons Schuhbeck, sich außergerichtlich zu einigen.

Der allerdings hat bis heute nicht eingesehen, daß er im Unrecht ist: Er wollte dem Religionslehrer zwar nun die Domain lassen, doch nur unter inakzeptablen Bedingungen:

  1. Er muß auf der Startseite fragen, ob Besucher tatsächlich zu ihm oder nicht vielleicht doch zu Alfons Schuhbeck wollen;
  2. Er muß sich verpflichten, die Seite keinesfalls kommerziell zu verwenden;
  3. Sollte er die Seite einmal nicht mehr selbst betreiben, muß er sie an Alfons Schuhbeck abgeben;
  4. Jeder trägt seine Anwalts- und Gerichtskosten selbst.

2 und 3 kommen einer Enteignung gleich, 1 wiederum ist nach deutscher Rechtssprechung eine Falle, da eine derartige Weiterleitung im Falle eines erneuten Prozesses als Schuldeingeständnis gewertet würde. Und 4 macht diese Vorschläge für Sebastian Schuhbeck völlig inakzeptabel, weil er dann nach all dem Ärger, nur weil er nicht verkaufen will, nun auch noch auf dem Schaden, nämlich seinen Rechtsanwaltskosten, sitzen bleiben würde.

Daß Sebastian Schuhbeck nun sauer ist, ist verständlich. In der Presse wird dies nun so dargestellt, als ob er vor Gericht ziehe, nicht Alfons Schuhbeck.

Allerdings sinkt nun das Niveau. Obiges Bild wurde als Teil einer Pressemeldung auf einem kostenlosen Presseportal veröffentlicht, die die „Welt“ auch 1:1 übernommen hat, nur ohne das Bild und ohne die unzähligen Rechtschreibfehler. Das ist heftiger als das, was ich schon zu dem Thema geschrieben habe, und alles andere als sachlich. Sie beginnt:

Krank: Schuhbeck will schuhbeck.com von Schuhbeck
Köche müssen oft nicht beosnders helle sein, um Erfolg zu haben.

Irre? Krank? Köche (also nicht mal nur Alfons Schuhbeck, sondern alle Köche) müssen „oft“ nicht „beosnders“ helle sein, um Erfolg zu haben?

Mit einem solchen Pamphlet muß sich nun nicht mehr nur Alfons Schuhbeck schämen, auch wenn Sebastian Schuhbeck für diesen Text nichts kann und um jede Unterstützung froh sein kann. Doch daß das Ganze jetzt so in einer Schlammschlacht absinkt, läßt Übles für den Prozeß und Sebastian Schuhbeck befürchten: Nun könnte das Gericht einer feudalrechtlichen Zwangsenteignung doch positiv gegenüberstehen und damit eine neue Welle von Domainklagen auslösen.

Update:

Nun hat Alfons Schuhbeck offensichtlich eingesehen, daß ihm das Ganze nichts als schlechte Publicity einbringt und die Klage zurückgezogen. Obwohl Sebastian Schuhbeck so immer noch auf den Kosten für seinen Anwalt und die Vorauszahlung für das Gericht sitzen bleibt, ist er erleichtert, daß nun Ruhe ist:

12. Juni 2012

Die Klage „Schuhbeck gegen Schuhbeck“ wegen der Domain schuhbeck.com wurde zurückgenommen

Ich wurde heute per Fax vom Landgericht München I darüber informiert, dass die Klage

„In Sachen
Schuhbeck A. ./. Schuhbeck S.
– 33 0 5543 / 11 – “

zurückgenommen wurde.

Mein Statement dazu:

„Ich bin über diesen Ausgang überglücklich und erleichtert! Natürlich bin ich der Meinung, dass damit der Gerechtigkeit Genüge getan wird.

Ausdrücklich möchte ich mich bei allen Menschen bedanken, die mich auf unterschiedliche Weise in den letzten Monaten durch ihr Interesse und ihren moralischen Zuspruch unterstützt haben. Ich danke insbesondere den zahlreichen Menschen, die sich die Mühe gemacht haben, im Internet meine E-Mail-Adresse zu recherchieren und mir – obwohl sie mich nicht persönlich kannten – per E-Mail ihre Solidarität übermittelt haben.

Über den Grund der Klagerücknahme kann ich nichts sagen. Hier müsste ich spekulieren; das will ich aber nicht tun!

Für mich hat der Fall damit ein gutes Ende genommen.“

Sebastian Schuhbeck

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