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Piraten: Zum Parteiausschlussverfahren gegen Bodo Thiesen

Das Bundesschiedsgericht hat am Abend des 16. April im Parteiausschlussverfahren gegen Bodo Thiesen die Berufung gegen das Urteil des Landesschiedsgerichts Rheinland-Pfalz als unbegründet zurückgewiesen. Als Grund gibt das Schiedsgericht an, die Äußerungen aus dem Jahr 2008, auf Grund derer ursprünglich das Parteiausschlussverfahren beantragt wurde, seien bereits durch andere Ordnungsmaßnahmen geahndet worden. Eine zweite Ahndung desselben Vergehens widerspräche dem Grundsatz „ne bis in idem“ und sei daher ausgeschlossen. Dies gelte auch dann, wenn wie vom Bundesschiedsgericht bestätigt, durch die Äußerungen von Bodo Thiesen „erheblicher Schaden“ entstanden ist und dieser letztlich größer war als zum Zeitpunkt der bereits durch den Bundesvorstand verhängten ersten Ordnungsmaßnahme absehbar war.
Dazu Bernd Schlömer, Stellvertretender Vorsitzender und Verfahrensverantwortlicher: „Ich bin sehr enttäuscht. Letztlich haben die Schiedsgerichte innerhalb von Parteien aber die wichtige Funktion, durch ihre Urteilssprüche einen innerparteilichen Frieden herzustellen. Aus diesem Grund werde ich das Urteil akzeptieren.“
Sebastian Nerz, Vorsitzender des Bundesvorstandes: „Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt, dass Bodo Thiesen der Piratenpartei schweren Schaden zugefügt hat. Zwar hat ein Formfehler aus 2008  hier einen Parteiausschluss verhindert. Wir werden jedoch auch künftig  gegen solche und ähnliche Äußerungen vorgehen. Rassismus hat in der  Piratenpartei keinen Platz!“
Für den nächsten Bundesvorstand wird zu prüfen sein, ob spätere Äußerungen von Herrn Thiesen Anlass zu einem neuen Antrag auf Parteiausschlussverfahren oder alternativen Ordnungsmaßnahmen geben.
Das Urteil im Wortlaut wurde hier veröffentlicht: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:BSG_2011-12-16.pdf
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