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Facebook-Account-Inhaber schuldig für Foto-Postings an Pinnwand? ARD „Ratgeber Internet“ machte Abmahner schlau

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(Bild: Amazon.de)

Das ist natürlich mal wieder typisch: Wenn der größte Abmahner der ARD, nämlich der WDR Köln, jetzt einen „Ratgeber Internet“ mit der „Kapazität“ (hüstel, hüstel) Jörg Schieb macht, dann macht er damit auch noch die Abmahner schlau, statt den Abgemahnten zu helfen.

Konkret hatte die Sendung am 31. März auf eine Abmahngefahr wie folgt hingewiesen:

Wenn es auf der eigenen Facebook-Seite zu Beleidigungen, Unterstellungen oder anderen Rechtsverletzungen kommt wie etwa durch das Einbinden eines urheberrechtlich geschützten Videos oder das Hochladen eines nicht freigegebenen Fotos, dann haftet dafür auch der Seitenbetreiber als sogenannter Störer.

Der Seitenbetreiber einer Facebook-Seite ist für mich zwar Facebook; der Accountinhaber hat da ja wenig zu melden und wird gerne mal seines Accounts beraubt, wenn der Hausherr selbst damit etwas machen will.

Abmahnanwälte gehen aber natürlich lieber auf den Accountinhaber los, schließlich sitzt der in Deutschland und ist meist eine arme Wurst, der sich keinen Anwalt zur Gegenwehr leisten kann, während Facebook juristisch kaum zu fassen ist.

Prompt setzte ein Abmahnanwalt die bis dato nur hypothetische Gefahr, wegen eines von einem Dritten auf der eigenen Fratzebuch-Pinnwand geposteten Bilds belangt zu werden, in die lukrative Tat um, wie Heise berichtet.

Da stellt sich nun, unabhängig von dem möglicherweise ungeschickten ARD-Beitrag, die Frage: Darf man auf Abmahngefahren noch hinweisen, um potentielle Opfer vor Schaden zu bewahren, oder warten die Abmahnanwälte nur auf neue lukrative Abzockmodelle und man bewirkt nur das Gegenteil?

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