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Gericht: Stadt Mülheim muss WAZ swap-Gutachten zeigen – Berufung zur weiteren Vertuschung

Mülheim –

MBI fordern: Schluss mit der Geheimniskrämerei zu den Millionenverlusten durch Zinswetten mit swaps oder Währungsspekulation! Keine Berufung bitteschön. Klagt dafür endlich auf Schadensersatz!

Das ist nun wirklich nicht alltäglich:
Die WAZ-Lokalredaktion Mülheim erstritt beim Verwaltungsgericht ein Urteil, das ihr Einsicht in das Gutachten des Mülheimer Rechtsamts gewährt, welches nach den verzockten Millionen mit swaps keine Haftungsansprüche gegen die Zocker-Bank WestLB oder die agierenden Kämmerer bescheinigt. Freiwillig wollte das Amt seine Stellungnahme der Öffentlichkeit nicht preisgeben.

Die Diskussion darum war im März/April letzten Jahres erneut aufgekommen, nachdem der BGH als oberste gerichtliche Instanz Banken zu Schadensersatz verurteilt hatte. Doch Mülheim wollte und will bis heute – anders als andere Städte wie z.B. Remscheid -nichts gegen niemand einklagen! Insbesondere die WAZ bohrte nach und deckte immer mehr Ungereimtheiten auf. Die Stadt mauerte, so dass die WAZ schließlich Klage einreichte. Das ist sehr lobenswert und hervorragender Journalismus, nämlich für die Bürger und für mehr Transparenz beim Ausgeben öffentlicher Gelder! Es ist eigentlich bereits peinlich und ein Armutszeugnis für eine mitteleuropäische Stadt, wenn wichtige Informationen wie diese eingeklagt werden müssen.

Hochnotpeinlich und skandalös aber wird das ganze, wenn nun die Stadt auch noch in Berufung geht, wie angekündigt. Damit soll wohl die Akteneinsicht so lange verzögert werden, bis das Thema endgültig out ist – alles auf Kosten der Steuerzahler, versteht sich bzw. eigentlich nicht mehr!

Es ist offensichtlich: Die Stadt hat wohl etwas zu verbergen (normaldeutsch: will vertuschen!), anscheinend um Beteiligte vor (vom BVG attestierten) Regressansprüchen zu bewahren. Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft von sich aus ermitteln, denn bei den Millionenverlusten durch Zinswetten handelt es sich auch um Veruntreuung öffentlicher Gelder.

Anstatt nach dem VG-Urteil ihrer Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und den Steuerzahlern endlich nachzukommen, will die Stadt Mülheim den Rechtsweg beschreiten, offensichtlich, um Zeit zu schinden. Das riecht nach Rechtsmissbrauch, denn „die Stadt“ sind doch nicht nur Verwaltungsspitze und höchstens noch ausgesuchte Fraktionsvorsitzende!

Die MBI stellten letztes Jahr im März nach dem BVG-Urteil den Antrag auf generelles Spekulationsverbot auch in Fremdwährungen und für Klagen gegen Banken, Kämmerer, OB und Aufsichtsbehörde des RP, die das Zocken selbst im Nothaushalt erlaubte oder gar förderte! Der MBI-Antrag wurde im April von der Tagesordnung gestimmt! Nach Akteneinsicht wiederholten die MBI den Antrag für Juni, doch im Finanzausschuss wurde er mehr als peinlich abgebügelt! Mehr unter http://www.mbi-mh.de/2011/03/27/spekulationsverbot-fuer-kommunen

Doch das Versagen der Mehrheit der Politik ist eine Sache, mit der folgenschwere Fehler und Fehlentscheidungen leider zu oft vertuscht wurden und werden (Vergärungsanlage, Naturbad-Abenteuer, Feuerwehrverkauf, Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft, MEG-Desaster nach der Privatisierung, unsauberer RWW-Verkauf, PPP-Schulprojekte u.v.m sind nur einige Mölmsche Beispiele der letzten Jahre) .
Als Alibi beschlossen SPCDFPGrüne im Juni dafür, ein sehr teures RA-Büro mit einem weiteren Gutachten zu beauftragen. Das sollte spätestens zum Jahresende 2011 vorliegen, nun angeblich Ende April 2012. Wer kennt eigentlich den genauen Auftrag an das RA-Büro? Die „normalen“ Stadtverordneten jedenfalls nicht und die Zeitungen erst recht nicht.

Doch große Teile der Politik handeln in solchen Fällen schon länger nicht mehr im Sinne ihrer Wähler/innen. Schlimm genug, aber kein Grund, auch die Medien und damit die Bürger von Informationen fernzuhalten, wenn es um die Verwendung oder Verschwendung von deren Gelder geht, die z.T. wie bei Abwasser-, Hinterlieger-, Erschließungs- oder anderen Gebühren auch noch seitens „der Stadt“ in nicht selten willkürlicher Abzockermanier verlangt und mit z.T. recht rüden Methoden kassiert werden.

Als Bürger muss man die „Stadt“ Mülheim auffordern, das Gutachten der WAZ endlich freizugeben und die Berufung gegen das Urteil auf keinen Fall einzulegen.

An die SPD-Spitzenkandidatin Kraft im bevorstehenden Landtagswahlkampf werden ansonsten Mülheimer/innen ihres Wahlkreises Mülheim die Frage stellen, ob sie denn, wie von Mülheimer OB und Kämmerer vehement gefordert, zusätzliche Landesgelder an ihre Heimatstadt geben darf, wenn diese selbst bei Millionenverlusten eine derartige Geheimniskrämerei betreibt und alles tut, um zu vertuschen und ja niemanden zu Schadensersatz heranzuziehen!

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

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