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DGB Niederrhein: Billiglöhne kosten Duisburg über 2 Mio. Euro jährlich

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Duisburg – In Duisburg müssen nach DGB-Berechnungen jährlich rd. 1.400.000 Euro an Steuermitteln aufgewendet werden, um Geringverdienern mit Vollzeitjob das Existenzminimum zu sichern. Rechnet man die Be troffenen mit sozialversicherten Teilzeitjobs hinzu, so sind es bereits gut 2.400.000 Euro, die Stadt und Bund gemeinsam über das Hartz IV-System beisteuern müssen. „Armut trotz Erwerbstätigkeit ist in Duisburg ein ernstes Problem, das uns alle teuer zu stehen kommt“, so Angelika Wagner von der DGB-Region Niederrhein.

860 Haushalte wurden allein in der Stadt Duisburg im Durchschnitt des Jahres 2010 gezählt, die von der Arbeit mindestens eines sozial versichert Beschäftigten nicht leben konnten. Im Schnitt musste der Lohn ergänzend über Hartz IV um 690 Euro im Monat aufgestockt werden. Dabei nehmen längst nicht alle in Frage kommenden Gering verdiener ihren Anspruch auf zusätzliche Fürsorgeleistungen wahr. „Nur etwa jede/r zweite Vollzeitbeschäftigte stockt den geringen Ver dienst mit Hartz IV auf“, so Angelika Wagner. Der DGB beruft sich da bei auf wissenschaftliche Untersuchungen von Sozialforschern. We sentliche Gründe für den Verzicht seien fehlendes Wissen, aber auch „Scham und Scheu“ vor dem Antragsverfahren. Viele wollten sich nicht quasi finanziell vor den Behörden „ausziehen“. Ein Ratgeber des DGB gibt viele hilfreiche Informationen für Niedriglohnempfänger, die Anspruch auf Hartz IV haben.

Neben den Aufstockern mit sozialversichertem Job gab es 2010 aber auch 780 Duisburger Hartz IV-Haushalte von Selbständigen und wei tere 4.600 Haushalte, in denen mindestens eine Person einen Minijob hat. Unter Einbeziehung auch dieser Bedarfsgemeinschaften mussten insgesamt für alle Erwerbstätigen mit Niedrigeinkommen in Duisburg sogar gut 8,4 Mio. Euro ergänzend zum Lohn über Hartz IV aufge stockt werden.

„Wenn Lohndumping und prekäre Beschäftigung nicht zurückgedrängt werden, müssen hier dauerhaft Steuermittel in Milliardenhöhe aufge bracht werden. Dadurch drohen weitere Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen, die existenzsichernde Löhne zahlen und denjenigen, die sich die Armutsfalle zunutze machen und sich die Ar beit ihrer Beschäftigten vom Staat zahlen lassen“, so Angelika Wagner. Die staatliche Subventionierung der Niedriglöhne müsse durch Mindestlöhne nicht unter 8,50 Euro die Stunde beendet werden.

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