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DGB Krefeld: Eigenständige Sozialgerichte sollen zerschlagen werden

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Krefeld – Der Beschluss der Justizministerkonferenz vom 9. November zur Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit wird vom DGB und seinen Gewerkschaften entschieden abgelehnt!

Bisher finden sich keine Begründungen, die erkennen lassen, welchen Nutzen die Zerschlagung einer eigenständigen Sozialgerichtsbarkeit hat. Das Gegenteil ist der Fall: Es besteht eine viel größere Gefahr, dass durch den Wegfall der vorhandenen Strukturen Verfahrensverlängerungen eintreten und der Rechtsschutz erschwert wird.

Außerdem geht jahrelang erworbenes sozialrichterliches Fachwissen verloren.

Ralf Köpke, DGB-Vorsitzender in Krefeld: "Die Sozialgerichte haben einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Frieden geleistet. Wer die Sozialgerichtsbarkeit zerschlägt, riskiert gesellschaftlichen Unfrieden! Das Sozialrecht darf keine Spielwiese für gesetzgeberische Experimente sein!"

Wegen der stark unterschiedlichen Prozessordnungen wären im Zuge der Auflösung der Sozialgerichtsbarkeit längere Verfahrenszeiten unvermeidbar. Den Rechtssuchenden wird hier bislang Hilfe zuteil, die vielfach zur Existenzsicherung beitragen. Die Zerschlagung der Sozialgerichtsbarkeit wäre damit vor allem eine Reform auf dem Rücken der sozial Schwachen.

Der DGB warnt daher vor einer Gesetzesinitiative zur Umsetzung des Beschlusses und wird diesen Plänen entschieden entgegentreten.

Köpke abschließend: " So werden insbesondere in den Sozialgesetzbüchern für die Betroffenen erhebliche Verschlechterungen die Folge sein, in allen Fragen der Grundsicherung im Alter, im Feld von Hartz IV, bei Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsrecht, bei der Feststellung von Behinderungen du vor allem in sämtlichen Fragen der Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung) sollen nun zusammengelegte Verwaltungsgerichte urteilen, dies würde auch für Krefelds Bürger erhebliche negative Folgen nach sich ziehen."

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