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Strafanzeige gegen CDU-Politikerin Vogel

Image via Wikipedia

Seit heute morgen macht auf Twitter eine Kopie eines Zeitungsartikel die Runde, in der die Berliner CDU-Abgeordnete Vogel ihre Sicht der Dinge wiedergibt.

Unter anderem formuliert sie recht eindeutig, die Piraten würden u. a. „frei zugängliche Kinderpornographie im Internet“ fordern.

Kurz darauf ging die erste Strafanzeige von dem Twitter-Nutzer @alios, alias Markus Barenhoff bei der Polizei NRW ein.

Wir haben dazu den NRW-Piraten Barenhoff gebeten zu erläutern, warum er unmittelbar mit einem Strafantrag bei der Polizei NRW darauf reagiert hat. Hier seine Erklärung:


Heute habe ich eine Strafanzeige gegen Frau Vogel von der CDU Treptow/Köpenick über die Online Wache der Polizei NRW eingereicht [1]. Sie hatte in einem Zeitungskommentar [2] geschrieben: „Kein Verständnis aber habe ich für die bei den Piraten im Programm stehende Unterstützung

der Hausbesetzer Szene, der Forderung nach freiem Drogenkonsum und nach

frei zugänglicher Kinderpornographie im Internet“.

Bis auf die Unterstützung der Hausbesetzer Szene ist keine dieser Aussagen in irgendeiner Form belegbar, was mich sehr geärgert hat. Als aktiver Pirat höre ich Aussagen wie diese nicht zum ersten Mal. Gerade während der Diskussion um die Netzsperren-Initiative der damaligen Bundesfamilien

Ministerin von der Leyen im Jahr 2009, war bei Gesprächen auf den Bürgern oft der Vorwurf zu hören, die Piraten wollen ja die Legalisierung von Kinderpornographie im Internet. Diese bewusste Falschaussage war vor allem von der Ministerin an verschiedenen stellen, rhetorisch geschickt, gestreut worden.

Ich erinnerte mich als ich den Zeitungskommentar von Frau Vogel gelesen hatte, an den Begriff der „üblen Nachrede“ und fragte mich als nicht Jurist, ob der Begriff nicht genau das aussagt, was ich da gerade gelesen hatte. Eine kurze Recherche im Netz ergab, dass es tatsächlich einen Paragraphen §186 [3] im Strafgesetzbuch unter dem Titel „Üble Nachrede“ gibt:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Meiner persönlichen Interpretation nach erfüllt die von Frau Vogel gemachte Aussage genau den im StGB spezifizierten Tatbestand der „üblen Nachrede“. Vermutlich hätten mich aber Früher verschiedene Zweifel davon abgehalten, es nun aber auf eine Strafanzeige ankommen zu lassen:

Habe ich überhaupt nur Aussicht auf juristischen Erfolg?

Ist es nicht gegen deine persönliche Überzeugung gegen alles gleich Anzeigezu erstatten?

Wirst du gerade zu dem Typen der im virtuellen Fenster hängt und wegen jedem Falsch-Parker gleich die Polizei ruft?

Auch heute kamen Fragen wie diese wieder in mir hoch, doch dann fiel mir auf, dass sie alle im weitesten Sinne von Angst oder Zweifeln getrieben sind und dass dies viel zu oft in der Vergangenheit der Grund war warum sich Menschen davon abhalten lassen das Recht einzufordern. Dieser Gedanke machte aus Zweifeln das Gefühl der inneren Verpflichtung, diese Anzeige nun erst recht zu erstatten. Nur so kann ich sehen, ob mein persönliches Rechtsempfinden mit dem der Rechtsprechung übereinstimmt.

Dank der Möglichkeit mittlerweile Strafanzeigen online zu stellen, den Recherche Möglichkeiten im Internet und dem direkten Feedback in den sozialen Netzen, habe ich den Schritt dann gemacht und Anzeige eingereicht. Ich bin sehr gespannt was daraus wird und hoffe dass ich im Nachhinein von mir sagen kann, das Netz hat mir geholfen zu einem mündigerem Bürger zu werden und nicht dass es mich zu einem Querulanten gemacht hat.

[1] http://twitpic.com/79r0go

[2] http://twitpic.com/79q60j

[3] http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html

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