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Urteil zur Stammzellenforschung: Patente auf Leben weiter möglich

Quelle: Flickr-Account der Piratenpartei

Mit seiner Einschränkung der Patentierbarkeit von Leben hat der Europäische Gerichtshof ein wichtiges Urteil gefällt . Am entscheidenden Punkt geht es aber vorbei, kritisiert die Piratenpartei. Die PIRATEN lehnen Patente auf Pflanzen, Tiere sowie Bestandteile des menschlichen Körpers grundsätzlich ab.

»Laut Urteil kann nur patentiert werden, was dem Embryo zugute kommt. Produkte aus Stammzellen können nur dann patentiert werden, wenn die befruchteten Eizellen dabei weder zerstört noch geschädigt werden. Weiterhin patentiert werden dürfen aber menschliche Zellen, die künstlich in sogenannte iP-Stammzellen umgewandelt werden. Genauso wie Tiere und Pflanzen patentierbar bleiben«, kritisiert Judith Seipel-Rotter, Generalsekretärin des Landesverbands Hessen.

Das Urteil darf nach Meinung der hessischen PIRATEN nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Regelungen zu Patenten auf Leben in der EU nicht akzeptabel sind. Die Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen erlaubt ausdrücklich Pflanzen, Tiere sowie Bestandteile des menschlichen Körpers zu patentieren. Das gilt auch für gewerblich anwendbare Verfahren, um solche Bestandteile herzustellen oder zu isolieren.

Als ersten Schritt fordert Hendrik Torge Schmidt, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein, eine Reformierung des Patentwesens. »Aufgrund der unüberschaubaren Masse an Patenten ist es heute kaum mehr möglich, etwas zu entwickeln, ohne gegen Dutzende Patente Dritter zu verstoßen. Große Konzerne bauen Patentpools auf, um sich gegen Anschuldigungen anderer Firmen rechtlich verteidigen zu können. Dieses rechtliche und finanzielle Risiko schwebt permanent wie ein Damokles-Schwert über kleinen und mittleren Unternehmen.«

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