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Eilklage gegen Bildungspaket und Kinderregelsatz: Gegen Verfassungswidrigkeit und Missachtung kritischer Stellungnahmen vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter sowie vom Deutschen Kinderschutzbund

Die Hartz4-Plattform unterstützt diesen Rechts-Weg zum Bundesverfassungsgericht und
lädt gleichzeitig musikalisch auf ihre Website ein mit:
Unser Lied für Berlin: „Beiß doch in den Chip“
„Ist es wieder so einer der „Zufälle“ aus dem von der Leyen-Ministeriums, dass ausgerechnet diejenigen Stellungnahmen zum Kinderregelsatz im neuen Hartz IV-Gesetz weder in die parlamentarische noch in die öffentliche Diskussion gelangten, die der Ministerin Lieblingskind Bildungspaket in Grund und Boden verurteilen?“ fragt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin. „Wir kennen solche Merkwürdigkeiten ja spätestens, seit die so genannte Neuberechnung des Regelsatzes im Herbst 2010 centgenau auf derselben Zahl landete, die bereits 2008 der Existenzminimumbericht des Finanzministeriums angeordnet hatte. In diesem Falle ist das aber besonders schäbig, weil um die Hartz IV-Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das stets wählerwirksamen angebliche Wohl der Kinder stets in aller Politiker Munde war und die Ministerin von der Urteilsverkündung bis zur Gesetzesverabschiedung sich ob ihrer tatsächlichen Missachtung der Kinder in ihrem Gesetz noch nicht einmal schämte, scheinheilig ihre und die Tränendrüsen anderer werbewirksam zu aktivieren. Und der mediale Bätterwald rauscht da  bis heute eifrig mit,“ stellt Brigitte Vallenthin enttäuscht fest.
Trotz gegenteiliger Beweise der wichtigsten Verbände zur Vertretung der Interessen von Kindern – des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) – geniert sich die ehemalige Familienministerin von der Leyen nicht, auf der Internetseite ihres derzeitigen Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die staatliche Bildungszuteilung auch noch durch Diskriminierung der Eltern mit den Worten zu rechtfertigen: damit „die Leistung auch tatsächlich zu den Kindern kommt“. Dass jetzt nach 8 Monaten das seit 1. Januar verpflichtende Grundrecht auf Bildung bei den Kindern immer noch nicht angekommen ist, ist nach Auffassung der Hartz4-Plattform eine einzige Schande – die allerdings nach Sachverständigen-Einschätzung zu erwarten war.
Die Hartz4-Plattform ist davon überzeugt, dass es kein Zufall war, wenn die kritischen Stimmen von VAMV und DKSB gegen die ministeriellen Gesetzespläne – trotz fristgerechter Einreichung – nicht gehört und nicht öffentlich diskutiert wurde – vermutlich nicht diskutiert werden sollten.
„Auf dem Weg nach Karlsruhe hoffen wir, alle Betroffenen ein wenig aufheitern zu können mit
unserem Lied für Berlin: „Beiß doch in den Chip“.
Und wir laden jede und jeden, der mag ein, es von www.hartz4-plattform.de herunterzuladen – vielleicht auch aufs Handy, um sich die Wartezeit im Jocenter ein wenig zu versüßen?“ freut sich Brigitte Vallenthin.
Über die Einzelheiten zur Begründung der Eilklage mit Antrag auf Vorlage beim BVerfG wird die Hartz4-Plattform in den nächsten Tagen ausführlich berichten.

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