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Verfassungswidrige Hartz IV-Sanktionen: Abschalten ! – sofort !

Brigitte Vallenthin, Hartz-4-Plattform

Hartz4-Plattform fragt: Warum stellt sich kein Gericht „schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen“?

„Unmittelbar nach dem Urteil vom 09. Februar 2010 hat unsere Bürgerinitiative festgestellt, dass das Bundesverfassungsgericht  mit der Verkündung eines „unanfechtbaren, menschenwürdigen Existenzminimums gleichzeitig den Hartz IV-Sanktions-Paragrafen 31 – nach neuem Gesetz auf vier Paragrafen verteilt – gekippt hat,“ erklärt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin anlässlich der Bundestagsanhörung in dieser Woche.

Seit Mitte Februar letzten Jahres brach dann ein deutlich vernehmbares öffentliches Schweigen zum Thema aus. Das Bundessozialgericht bot obendrein – statt die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen zu bestätigen – eine gute Woche später mit seinem Urteil vom 18. Februar sogar noch ein Ausweichmanöver bekannt. Erst 16 Monate später ringen sich jetzt die Sachverständigen von DGB, Diakonischem Werk und Deutschem Verein in ihren schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung zu der Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Existenzminimum kürzenden Sanktionen durch – nach Ansicht der Hartz4-Plattform eher verlegen und zögerlich. Gleichzeitig stützt dagegen Uwe Berlit in seiner Gesetzeskommentierung die wenig überzeugende Argumentation der Bundesregierung:

– „Die Gesetzesbegründung verweist – insoweit zutreffend – darauf, dass nach dem Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz nicht die Gewährung bedarfsunabhängiger, voraussetzungsloser Sozialleistungen gebietet“.

Einzig der Soziologie-Professor, Stephan Lessenich von der Uni Jena hat sich am 06. Juni gegen die Menschenwürde verletzenden und das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 09. Februar missachtende „Sanktions-Regime“ überzeugend ins Zeug gelegt. Dafür erhält er Beifall und das applaudierende Publikum kassiert eine Rüge von der Ausschussregie.

Prof. Dr. Stephan Lessenich, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Soziologie:

– kritisiert, dass das „Sanktions-Regime“ der „sichtbarste Ausdruck eines Sozialstaates ist, der sich als paternalistischer Erziehungsstaat versteht“ und der
– „seine Bürgerinnen und Bürger und ihre Fähigkeit zur Selbstverantwortung nicht ernst nimmt“ sondern
– sie „als erziehungsbedürftig betrachtet.“
– Sanktionen seien der „Restbestand einer armenrechtlichen Tradition, der Tradition der Armenhäuser, wo Hilfebedürftige auf Grundrechte verzichten mussten -, die nicht in die moderne Zeit passt“.
– Nach Prof. Lessenich „müssten die Rechte im Mittelpunkt stehen – das was die Vereinten Nationen als Freiheit von Angst und Freiheit von Not bezeichnen“. Er plädiert dafür,
– „die Fähigkeit zur Selbstbestimmung ernst zu nehmen“ und dafür, dass
– „das Existenzminimum als Bürgerrecht bedingungslos zu gewähren ist.“

Deutscher Gewerkschaftsbund DGB (schriftliche Stellungnahme):

– „Die derzeitige Sanktionspraxis verstößt (…) gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere das Urteil vom 9. Februar 2010. Kürzungen in das Existenzminimum hinein sind hoch problematisch unterhalb des physischen Existenzminimums nach Auffassung des DGB verfassungswidrig.“
– „Die Sanktionsregelungen (Absenkung des Regelbedarfs im SGB II) halten dem Grundrecht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums nicht stand, jedenfalls dann nicht, wenn die Gewährung von ergänzenden Sachleistungen oder anderen geldwerten Leistungen dem Ermessen des Leistungsträgers obliegt.“

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (schriftliche Stellungnahme):

– „Im Fürsorgesystem, zu dem auch die Grundsicherung für Arbeitssuchende zählt, wäre der Einsatz von Sanktionen als „Bestrafung“ verfehlt. Sie sind hingegen ein Mittel, das im Einzelfall erforderlich sein kann, um die Ziele der Grundsicherung zu erreichen. Auszuschließen ist, dass Sanktionen mit dem Ziel eingesetzt werden, den Leistungsträger finanziell zu entlasten.“
– „Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Arbeitsunwilligen erstens einen sehr kleinen Anteil aller Leistungsberechtigten ausmachen, zweitens nur wenige Sanktionen wegen Ablehnung eines Arbeitsangebotes verhängt werden und drittens Leistungen gekürzt werden, die das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sichern sollen.“

Diakonisches Werk (schriftliche Stellungnahme):

– „Die Würde des Menschen wird beschädigt, wenn dessen subjektive Eigenheiten, Möglichkeiten und Ziele vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt werden. Eine Kürzung der Regelleistung bis hin zur kompletten Streichung widerspricht der Menschenwürde. Ein menschenwürdiges Leben unterhalb des Existenzminimums ist nicht möglich.“
– „ Einkommensarme Menschen haben ebenso ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in Würde und in Freiheit wie die, die über genügend Einkommen verfügen.“
– „Tatsächlich hat aber das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 nochmals verdeutlicht, dass es ein verfassungsmäßiges Recht auf die Sicherung des sozialen und kulturellen Existenzminimums gibt. Dieses ist durch den Staat zu gewährleisten.“

„Wir fragen uns,“ so Brigitte Vallenthin, „warum nicht der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2005 umgesetzt wird, dass nämlich „die Gerichte sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen müssen“. (1 BvR 569/05, 12.05.2005) Dass Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit sowie Bundesministerium für Arbeit und Soziales sich offenbar hierzu nicht verpflichtet fühlen und unter keinen Umständen ihr Züchtigungs-Instrument aus der Hand geben wollen, wundert uns längst nicht mehr. Enttäuscht sind wir allerdings, dass seit dem 09. Februar 2010 kein einziges Gericht unmissverständlich zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen im Zweiten Sozialgesetzbuch Farbe bekannt hat.“

Die Links zu den Videos der Ausführungen von – Prof. Dr. Lessenich und der gesamten Ausschussitzung stehen auf: www.hartz4-plattform.de

Wiesbaden, 09. Juni 2011

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

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