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Linke Kleve und NRW: Für wen gelten denn jetzt nun Satzungen, Ordnungen und so?

Als ich der LINKEN betrat, las ich mir erst mal Satzungen durch. Aus gegebenem Anlass folgten Geschäftsordnungen, Schiedsordnungen, Landesfinanzordnung etc. Mittlerweile stelle ich mir die Frage für wen und wann bzw. für wen nicht und wann nicht die jeweils dortigen Regelungen gelten. Ich dachte zunächst, und sicherlich wie wir Alle, „Das gilt für Alle und jederzeit!“

Da habe ich mich aber geirrt! Zu meinem Erstaunen musste ich feststellen, dass dem wohl eher nicht so ist. Je nach beteiligten Personen kommt mal eine Regelung zur Anwendung oder auch nicht. Ein und dieselbe Regelung wird mal so, mal gegenteilig angeführt für eine Entscheidung. Manchmal wird eine Regelung auch sehr bewusst außer acht gelassen und mit aus dem Himmel geholten Begriffen wie „nicht geborene Vorstandsmitglieder“ geschmäht; wenn z.B. gerechtfertigt werden soll, dass trotzdem mehr als 20% der Vorstandsmitglieder aus Mandatsträgern bestehen soll. Dabei spreche ich nicht nur von vermeintlichen Obstruktionstruppen in Kreisverbänden – NEIN! Es zieht sich wohl durch alle Ebenen und Gremien. Von LV über LGS bis hin zur LSchK; das muss ich denken, wenn ich so meine Erfahrungen mit der LINKEN in NRW mal betrachte. Statt einer für alle geltenden Satzung und für alle geltenden Ordnungen, ohne Ansehen der Person, empfinde ich es als geradezu willkürlich, was und wozu diese Regelungen eingesetzt werden oder eben auch nicht. Man sollte sehr genau überlegen, ob man darüber berichtet oder nicht: Denn sofort und unnachgiebig folgern daraus an der Macht sitzende Menschen in unserer Partei das Schwert des Damokles: PARTEISCHÄDIGUNG – weil man sich auf die Satzung beruft…

En détail: Aktuell habe ich mal wieder ein Ausschlussverfahren an der Backe. Das ist, angesichts anderer Erfahrungen im KV Kleve mit Protagonisten wie einem Axel Gonder, fast harmlos. Am 01.10.10 erhielt ich den Bescheid über die Eröffnung eines Verfahrens gegen meine Person mit dem Ziel des Parteiausschlusses. Zwar wunderte mich dies, da ich außer Vorwürfen keine Belege über meine angeblich parteischädigenden Aktionen erkennen kann. Hierzu Anlage 1

Da sind schon ganz andere Verfahren nicht eröffnet worden, weil sie „unsubstantiiert“ gewesen seien. Nun gut. Darauf hin habe ich unter anderem einen Befangenheitsantrag gegen Mitglieder der LSchK gestellt. Die mündliche Verhandlung ist, ohne Begründung, auf unbestimmt vertagt worden und nun für den 05. Februar 2011 zweitangesetzt worden. Anlage 2. Eine Bescheidung über den von mir gestellten Befangenheitsantrag ist jedoch nie in diesen 3,5 Monaten erstellt worden! Das, das Ignorieren, ist mir aus der Gonder-Truppe bekannt. Dass das jedoch nun auch Stil der LSchK ist – das hätte ich nicht erwartet! Ist das Satzungskonform? Welche Satzung, für wen und für wann?

Und dann ist mir noch etwas eingefallen: Die Sache mit den Fristen! Mal werden Anträge abgelehnt, weil sie nicht innerhalb von 6 Wochen behandelt werden oder in Dingen der letzten 6 Wochen begründet sind. „Praktische Verjährung“ – nenne ich das und denke dabei „man will vielleicht nicht?!“. In meinem Fall aber war der Antrag „meines“ Kreisvorstandes vom 17.07.10 und wurde erst um den 01.10.10 behandelt, also keine „Verjährung“!? Komisch…Klar, da habe ich natürlich zur LSchK hingeschrieben und um Klärung gebeten. Anlage 3

Was auch eher irritierend ist: Die im Schreiben der Zweitansetzung genannte „Anlage“ – die ist nicht existent, das ganze Schreiben besteht aus einer DIN A4 Seite. Reicht schon die Erwähnung einer Anlage und damit ist sie zugegangen? Da habe ich mal recherchiert. Manchmal geht das ja trotz aller Widerstände. Und siehe da: Ein Protokoll einer Vorstandssitzung, besonders TOP 6, nicht öffentlicher Teil. Anlage 4

Hier ist die Rede von „einstimmig“ und Beschluss. Was aber leider völlig aus der Luft gegriffen ist. Einige Vorstandsmitglieder können sich zwar an Statements des Hr. Gonder hier, der mich ja unbedingt raus haben muss um ungestört abzocken zu können, erinnern – keinesfalls aber gab es hier Beschlüsse und schon mal gar nicht einstimmig. Im weiteren bleibt festzuhalten, dass Einladung und Durchführung dieser Vorstandssitzung in erheblichem Maße von der eigenen GO abwichen. So wurde diese nicht angekündigt für die Parteiöffentlichkeit, es lag keine Tagesordnung vor usw. und so fort. Richtig rund wird dies Protokoll dann, wenn man bedenkt, dass gerade die Betroffenen, also auch ich, von dem nicht-öffentlichem Teil dieser Sitzung ausgeschlossen wurden! Hah – DAS soll ein Grund sein? Ich fasse mich am Kopf! Kurz: Hier liegt eine Protokollfälschung vor…und so etwas wird auch noch zur LSchK eingereicht!

Nebenbei noch mal so ein Ding, wie man mit Satzungen und Gremien mitgliederorientiert agiert: Im Sommer 2009 sind verschiedene Mitglieder des KV Kleve von den parteiinternen Listenwahlen ausgeschlossen worden. Sie sind einfach zu Nicht-Mitgliedern erklärt worden. Also wendet man sich an die LSchK, die doch innerhalb von 6 Wochen hier zu handeln hat; immerhin geht es hier um das passive Wahlrecht, ein grundgesetzlicher Pfeiler unserer demokratischen Ordnung, die ja wohl auch von unserer Partei anerkannt ist. Was aber geschah – Die LSchK liess es bis weit nach den Wahlen liegen und sandte folgenden Beschluss: Anlage 5

Die Initiatoren dieses Willkür-Ausschlusses und Mitgliederentrechtung kamen in die Räte und prassen heute ‚rum. Sie fordern „Ruhe“ und betreiben ewige Ausschlüsse, mit allen Mitteln, notfalls auch mit Gremienhoheit und Berufung auf die Satzung…

Dass die Forderung nach Ausschlüssen aktiver und satzungstreuer Mitglieder mit Austrittsdrohungen und Boykottaufrufen so schön demokratisch argumentiert wird – Anlage 6 – ist für mich ein Unding. Der Verfasser ist ein erschlichener Doppelmandatler in Rat Emmerich und Kreistag, Bierkumpel von Axel Gonder und Nicht-Zahler von Mandatsträgerbeiträgen. Weiterhin eine der treibenden Kräfte für innerparteiliche Mitgliederentrechtungen hinsichtlich der Wahlordnung ( Verhinderung von Wahlteilnahmen per Willkür-Ausschlüssen) Für die LSchK, den LaVo aber kein Anlass zu reagieren bzw. mal ein Verfahren zu eröffnen. Das sei ja schlichtweg „unsubstantiiert“…

Da fällt mir noch die LFO (Landesfinanzordnung) ein. Da steht Folgendes:

§ 2, Absatz 2:

2. Mindestens vierteljährlich erhalten die nachgeordneten Gliederungen (Kreisverbände) vom

Landesvorstand eine Übersicht über die Beiträge, die der Landesvorstand von Mitgliedern des Kreisverbandes eingezogen hat. Umgekehrt erhält der Landesvorstand eine Übersicht über die Beitragszahlungen von Mitgliedern, die ausnahmsweise von den Kreisverbänden eingezogen wurden. Die Abrechnung erfolgt jeweils bis zum Ende des einem Quartal folgenden Monats (für das erste Quartal also Ende April, für das zweite Ende Juli, für das dritte Ende Oktober und für das vierte Ende Januar).

§ 2, Absatz 4:

4. Mitglieder, die ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen, werden in Umsetzung der Regelungen in § 3 (3) der Bundessatzung vom Landesvorstand oder vom Kreisvorstand angeschrieben. Sofern sie ihrer Beitragspflicht auch dann nicht nachkommen, hat der Kreisvorstand den Austritt festzustellen und dies dem Mitglied mitzuteilen.

Dazwischen steht dann – richtig – der 3. Absatz:

3. In enger Abstimmung mit den Vorständen der nachgeordneten Gebietsverbände (Kreisverbände) überprüft der Landesvorstand regelmäßig die Erfüllung der Beitragspflicht durch die gemeldeten Mitglieder. Die Überprüfung findet mindestens halbjährlich statt, insbesondere vor Landesparteitagen und Kreismitgliederversammlungen, bei denen Wahlen anstehen.

Tja, nun weiß ich 100%-ig, dass das wohl eher Show sein dürfte – immerhin habe ich selber im Selbstversuch mal für 1,5 Jahre keinen Beitrag gezahlt. Zwar nicht freiwillig, sondern aus Not – aber nie habe ich ein Schreiben oder Ähnliches bekommen! Von wegen „vierteljährlich“ oder „halbjährlich“, von wegen „vor Wahlen“ – das alles kann ja nicht passiert sein!

Noch schlimmer: Es indiziert sich der Verdacht, dass vielleicht 50% der Mitglieder im KV Kleve keinen Beitrag zahlen. Einige seit über 6 Monaten, andere seit Jahren; vier, fünf oder gar mehr. Da stellt sich doch die Frage nach den „Mehrheiten“ im KV, nach den Rechtsverhältnissen jeder Entscheidung in Vorstand und MV. Mehrheitlich, komischer weise, jeweils im Sinne unseres „großen Vorsitzenden“ Axel Gonder….

Schlimm – noch schlimmer aber wenn man denkt, dass man das „heilen“ könnte! Denn, so die Aussagen des LaVo und der LGS hierzu um Januar 11 sind für mich erschütternd:

–         „Man“ wird im Laufe 2011 ein Mahnverfahren aus Düsseldorf anstossen…

–         Dies aber wird in Zusammenarbeit mit dem Kreisschatzmeister gemacht – dieser entscheidet letztendlich ob jemand raus fliegt oder drin bleibt; unabhängig von gezahlten Beiträgen etc.

–         Über „Beitragsbefreiungen“ geschaffene Mehrheiten sind nun mal Mehrheiten – da liegt es doch an den Leuten im KV sich neue Mehrheiten zu schaffen…

–         Keinesfalls dürfe man die Selbstverwaltung der KV’s stören. Was auch da passiert – der LV hält sich raus!

Alles Reden, alles Flehen hat da kein Sinn. Mehrheiten sind Mehrheiten. Und was Mehrheiten machen ist satzungskonform…Satzungen scheinen biegsam zu sein, Mitglieder biegen sich gefälligst oder haben zu gehen. Im Namen der Satzung – wobei diese ja wohl praktischer weise nicht für alle gilt?! Im Rahmen einer gewissen Kontinuität hat auch die LSchK die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt:“ Alleine Zweifel an der Mitgliedschaft eines Anwesenden ohne Substantierung erfüllt nicht die Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Wahlanfechtungsantrag, da er auf eine Ausforschung seitens der LSchK hinauslaufen würde“

Mit anderen Worten: „Wir setzen die Regelungen der Mitgliedsüberprüfungen/ Beitragsüberprüfungen außer Kraft… – und überprüft wird gefälligst nichts. Wenn Gonder was sagt oder sagen lässt; dann sind das auch Mitglieder. Beiträge hin oder her. Was sind schon ein paar Jahre?!“

Selbst das Parteienrecht führt nicht zu Umdenken, das scheint wohl unterhalb mir nicht klarer Satzungen zu stehen:

§ 15 (3) Das Antragsrecht ist so zu gestalten, daß eine demokratische

Willensbildung gewährleistet bleibt, insbesondere auch Minderheiten ihre Vorschläge

ausreichend zur Erörterung bringen können. In den Versammlungen höherer

Gebietsverbände ist mindestens den Vertretern der Gebietsverbände der beiden

nächstniedrigen Stufen ein Antragsrecht einzuräumen. Bei Wahlen und Abstimmungen ist eine Bindung an Beschlüsse anderer Organe unzulässig.

So weit so gut – Was mich konkret störte ist die Abstimmung auf einer MV dass gar keine Anträge behandelt werden sollten, also auch nicht meine… Das habe ich dann der LSchK mitgeteilt. Diese nimmt, immer hin im Gegensatz zu Vorständen, dazu wie folgt Stellung:

„ Das Verfahren wird nicht eröffnet“ – Habe ich ja gelernt: Mehrheiten sind Mehrheiten und sonst zählt gar nichts…

Dann, in letzter Hoffnung, habe ich mal den BuVo angeschrieben. Das Büro von Klaus und Gesine hat mir mitgeteilt, dass meine Bedenken zur Kenntnis gebracht worden sind – mein LV wird sich satzungsgemäß um all die Dinge kümmern…

Welche Satzung, die für wen und wann gilt?! Karl (Marx) hilf…!

Fazit: Wer auf Einhaltung von Satzung pocht, ist parteischädlich und muss gehen. Alles eine Frage „Wer“ man ist und „wann“ man die Satzung ins Spiel bringt. Schön kommunistisch – da will ich gar keine Kommunismus-Debatte mehr führen!

Apropos „parteischädlich“, bitte merken: Ist immer das, was man sagt und beschreibt – nicht und nie die Dinge, die man zu verantworten hat oder tut. Jedenfalls gilt das mal so, hängt wohl davon ab wer man ist…?

Langsam werde ich, richtig….ALTERNATIVLOS

Werden die Willkür-Ausschlüsse aus innerparteilichen, wahltaktischen Gründen weiter gehen?

Wird weiterhin mit Beiträgen „gespielt“ um Mehrheiten zu schaffen bzw. zu manifestieren?

Sind weiterhin Rücktrittsdrohungen und Boykotte Gründe ein Ausschlussverfahren zu eröffnen statt „substantiierter“ Argumente?

Läßt man der (möglichen und teilweise ungehemmten) Willkür in den KV’s weiterhin freien Lauf?

Wozu gibt es denn eine Satzung, wenn diese BuVo, LaVo, LGS und LSchK kaum bis gar nicht interessieren?

Gastartikel von Jens-Uwe Habedank

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