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Müller (CSU): Kein Zögern und Verschleppen einer Neuregelung

Berlin (ots) – Ohne Mindestspeicherfristen für Telefon- und Internetverbindungsdaten können in Deutschland schwerste Verbrechen nicht aufgeklärt werden, beklagt das Bundeskriminalamt. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stefan Müller:

„Täglich muss das Bundeskriminalamt feststellen, dass ohne die Speicherung von Telefon- oder Internetverbindungsdaten schwerste Verbrechen unaufgeklärt bleiben und Tatverdächtige nicht ermittelt werden können. Aus diesem Grund besteht bei den durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstandenen Gesetzeslücken bei den Mindestspeicherfristen dringender Handlungsbedarf. Jedes Zögern und Verschleppen einer Neuregelung führt dazu, dass die Ermittlungsbehörden tatenlos zusehen müssen, wie die Bürger Opfer schwerer und schwerster Kriminalität werden. Der Staat ist für die Sicherheit der Bevölkerung verantwortlich. Es besteht dringender Handlungsbedarf, die europäischen Vorgaben endlich zu erfüllen.

Die aktuelle Gefährdungslage zeigt deutlich, dass Deutschland sich den drängenden sicherheitspolitischen Herausforderungen stellen muss. Gerade das Internet ist ein beliebtes und geeignetes Instrument, um kriminelle Taten – bis hin zu Terroranschlägen – sorgfältig vorzubereiten.“

Hintergrund:

Am 2. März 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und die entsprechenden Vorschriften für nichtig: Das Gesetz in seiner jetzigen Fassung verstoße gegen Artikel 10 des Grundgesetzes. Das Gericht machte dennoch klar, dass eine Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich unzulässig sei. Seitdem besteht immer noch die Verpflichtung, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umzusetzen.

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