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Weg frei für Zeitarbeits-Mindestlohn FDP widersetzt sich aber weiter einer Änderung des Entsendegesetzes

Leipzig (ots) – In der Zeitarbeitsbranche ist, nach einem Bericht der „Leipziger Volkszeitung“ (Sonnabend-Ausgabe), der Weg für einen Mindestlohn, der erstmals branchenübergreifend wirken würde, faktisch frei. Die DGB-Gewerkschaften sowie die Gruppen im Christlichen Gewerkschaftsbund haben sich offenbar mit den vier großen Zeitarbeitgeberverbänden auf vergleichbare Lohnuntergrenzen verständigt, die bis 2013 zu einer Lohnuntergrenze von 8,19 Euro (West) und 7,50 Euro (Ost) führen. Betroffen wären rund 98 Prozent der Zeitarbeiter.

Da Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Zustimmung versprach, stünde einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung nach dem Entsendegesetz nur noch die FDP entgegen. „Die Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz findet nicht die Zustimmung der FDP. Und ohne Zustimmung der FDP kann das Gesetz nicht geändert werden“, sagte dagegen FDP-Sozialpolitiker Heinrich Kolb gegenüber der Zeitung.

„Zeitarbeit ist allerdings lediglich ein Instrument, um befristete Arbeitsspitzen auszugleichen“, so Kolb. Es dürfe kein Instrument zur Verdrängung regulärer Stammbelegschaften sein. Deshalb müsse eine Vereinbarung gefunden werden, um nach kurzer Zeit Zeitarbeiter mit den Stammbelegschaften bei der Bezahlung gleichzustellen. Der Zeitarbeitsverband Mittelständischer Personaldienstleister sieht diese FDP-Pläne zur gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit aber schon als Bedrohung für eine ganze Branche an. „Diese Pläne sind Gift für die kleinen Unternehmen der Zeitarbeitsbranche.“ Damit wäre „die Attraktivität des Instruments Zeitarbeit aber kaputt“, so Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz gegenüber der Zeitung.

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