Website-Icon xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Kein Signal für andere Branchen

Walking to the IG Metall "Good life"...

Image by sualk61 via Flickr

(ddp direct) Die Entgelterhöhung erklärt sich vor dem Hintergrund der konjunkturellen Sondersituation der Stahlindustrie und der Laufzeit von 14 Monaten. Die Stahlindustrie profitiert vom internationalen Stahlmarkt und davon, dass das Wirtschaftswachstum überraschend schnell wieder in Gang gekommen ist. Keinesfalls kann dieses Tarifergebnis ein Signal für andere Branchen sein. Derzeit haben die Unternehmen der meisten Branchen zwar das Tal durchschritten, aber noch lange nicht alle Folgen der Wirtschaftskrise überwunden. Die konjunkturelle Erholung steckt noch in den Kinderschuhen und ist nicht frei von Risiken. Hinzu kommt, dass die Tarifverträge zahlreicher Branchen weit bis ins Jahr 2011 oder sogar bis 2012 reichen. Nur wenn der erfolgreiche Kurs einer moderaten und differenzierten Tarifpolitik fortgesetzt wird, kann das Wirtschaftswachstum in sichere Bahnen gelenkt und langfristig Beschäftigung gesichert werden.
Die Regelung zur Zeitarbeit ist tarifpolitisch wie rechtlich höchst problematisch. Die DGB-Gewerkschaften, also auch die IG-Metall, haben vor wenigen Monaten eine tarifvertragliche Vereinbarung für Zeitarbeitnehmer getroffen. Es ist tarifpolitisch wie rechtlich höchst fragwürdig, diese gerade getroffene tarifvertragliche Regelung für eine Branche wieder außer Kraft zu setzen. Die Zeitarbeitnehmer sind bei den Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Diese sind nicht Vertragspartei des Tarifvertrages der Stahlindustrie. Die tarifvertragliche Vereinbarung der IG Metall mit den Zeitarbeitgeberverbänden umfasst in neun verschiedenen Entgeltgruppen differenzierte tarifliche Regelungen, die weiter für die Zeitarbeitsunternehmen maßgebend sind. Im Übrigen können davon abweichende Regelungen nur getroffen werden, wenn es dreiseitige tarifliche Vereinbarungen zwischen dem entleihendem Unternehmen, dem Zeitarbeitsunternehmen und der Gewerkschaft gibt. Solche tariflichen Vereinbarungen existieren in Form von Haustarifverträgen. Gegen solche tarifliche Vereinbarungen ist prinzipiell nichts einzuwenden. Die Zeitarbeitsregelung im Tarifvertrag der Stahlindustrie ist demgegenüber höchst problematisch. Sie ist in keinem Fall auf andere Branchen übertragbar.

Die mobile Version verlassen