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Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes: Regelüberprüfungen im öffentlichen Dienst sollen bis 2019 möglich sein

Halle (ots) – Die schwarz-gelbe Koalition will noch in diesem Jahr das Stasi-Unterlagen-Gesetz ändern, um Regelüberprüfungen auf Stasi-Mitarbeit im öffentlichen Dienst bis Ende des Jahrzehnts zu ermöglichen. Das teilte der FDP-Berichterstatter im zuständigen Bundestags-Ausschuss für Kultur und Medien, Reiner Deutschmann (FDP), der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Freitag-Ausgabe) mit.

Demzufolge liegt der Entwurf einer Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes bereits vor und soll nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Danach sollen Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst bis 2019 möglich sein; derzeit sind sie laut Gesetz nur bis 2011 erlaubt. Deutschmann zufolge soll außerdem „der Kreis ausgeweitet werden auf Beamte und Angestellte in leitenden Funktionen bzw. in vergleichbaren verantwortungsvollen Tätigkeiten. Bisher ist das nur auf die oberste Leitungsebene bezogen. Beispielsweise soll es auch ehrenamtliche Bürgermeister betreffen; die sind bisher außen vor.“

Schließlich wird die Koalitionsmehrheit im Bundestag nach Angaben des FDP-Politikers eine Untersuchung in Auftrag geben mit dem Ziel herauszufinden, welche Bundestagsabgeordneten zwischen 1949 und 1990 für die Stasi tätig waren und welche Beschlüsse des Bundestages dadurch möglicherweise beeinflusst wurden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen (FDP), bestätigte: „Wir halten an dem Vorhaben fest. Ich möchte nicht, dass man uns den Vorwurf mangelnder Aufarbeitung machen kann.“ Die Vorsitzende des Ausschuss für Kultur und Medien, Monika Grütters (CDU), erklärte: „Eine Änderung des Gesetzes ist in der Pipeline.“

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