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Parteienrechtler hält Verkauf von Gesprächszeiten mit Rüttgers für einen Verstoß gegen das Parteiengesetz

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Köln (ots) – Der Parteienrechtler Professor Martin Morlok von der Universität Düsseldorf hält den Verkauf von Gesprächszeiten mit dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) seitens der Landespartei für einen Verstoß gegen das Parteiengesetz. "Der Verkauf von Gesprächszeiten wäre ein Verstoß gegen das Parteiengesetz", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe). "Man kann das werten als verbotene Spende." Maßgeblich sei hier Paragraf 25, Absatz 2 Parteiengesetz. Demzufolge sind Spenden verboten, "die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden". Morlok erklärte weiter: "Der Bundestagspräsident muss dem nachgehen, wenn Geld geflossen ist." Sei es lediglich bei der Absicht geblieben, seien Ermittlungen hingegen gegenstandslos.

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