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Schiewerling (CDU): Mögliche Kürzung der Hartz-IV-Sätze steht nicht zur Debatte

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Bonn (ots) – Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling (CDU), erwartet nach dem heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Kürzung der Hartz-IV-Sätze aufgrund neuer Bedarfsberechungen. In der PHOENIX RUNDE sagte Schiewerling: "Für mich steht das nicht zur Debatte. Ich kann mir das nicht vorstellen." Man habe auch noch keine Pläne in der Schublade, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden könne. "Wir haben zunächst einmal das Urteil abgewartet. Man hätte auch mit anderen Richtungen rechnen können, das wusste man nicht", so Schiewerling. Eine Absage erteilte Schiewerling den nach der Urteilsverkündung verschiedentlich erhobenen Forderungen, zur Wahrung des Lohnabstandsgebotes gesetzliche Mindestlöhne einzuführen. "Zum Lohnabstandsgebot gilt bei uns das Grundprinzip, dass die Löhne festgesetzt werden von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Die haben die Tarifautonomie, und das nehmen wir denen nicht ab", so der Unionspolitiker.

Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, bezifferte in der PHOENIX RUNDE den Mehrbedarf von Kindern gegenüber der jetzigen Hartz-IV-Regelung je nach Altersgruppe auf 21 bis 42 Euro pro Kind. Dies habe eine eigene Bedarfsberechnung des Caritasverbandes ergeben. Neher widersprach zudem der Auffassung, dass der Staat kein Geld für die Bekämpfung von Kinderarmut und für Investitionen in Bildung habe. Dafür seien zunächst nur ein bis zwei Milliarden Euro nötig, so Neher. "Wenn eine Bundesregierung von heute auf morgen fünf Milliarden Euro locker macht für eine unsinnige Abwrackprämie, dann soll mir keiner kommen und sagen, dass da das Geld nicht da ist." Die Gesellschaft müsse sich daher fragen, was ihr wirklich wichtig sei, forderte Neher in der PHOENIX-Sendung.

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