Website-Icon xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Axel Springer Auto Verlag erwirkt Grundsatzurteil beim Bundesgerichtshof

Axel Springer AG

Image via Wikipedia

Hamburg/Schwabach (ots) – Die Nutzung des Begriffs "Offroad" als Namensbestandteil ist grundsätzlich erlaubt

Der Axel Springer Auto Verlag hat vor dem Bundesgerichthof (BGH) einen Sieg errungen. 2003 hatte das Unternehmen die Zeitschrift "Automobil Test" mit dem Untertitel "Automobil extra – Offroad" auf den Markt gebracht. Dagegen hatte der Offroad Verlag, der die Zeitschrift "Offroad" seit 1978 herausgibt, geklagt. Das oberste deutsche Gericht hat nun rechtskräftig festgestellt, dass der Titelbestandteil "Offroad" seinerzeit zu Recht benutzt wurde und damit der Axel Springer Auto Verlag weder zur Unterlassung noch zum Schadensersatz verpflichtet ist. (AZ: IZR 44/07)

Der Offroad Verlag sah in der damaligen Gestaltung einen Verstoß gegen die eigenen Marken- und Titelrechte. Er klagte 2005 auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatzfeststellung. Das Landgericht Hamburg hatte seinerzeit die Klage abgewiesen. Nach Berufung der Gegenseite hatte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben. Daraufhin landete der Fall beim BGH, der jetzt letztinstanzlich dem Axel Springer Auto Verlag Recht gegeben hat.

David Löffler, Geschäftsführer Axel Springer Auto Verlag: "Wir freuen uns, dass die letzte gerichtliche Instanz unseren Standpunkt teilt und ein entsprechendes Grundsatzurteil gefällt hat. Wie bereits in unserem Rechtsstreit mit der Stiftung Warentest um den Anspruch auf das Wort ‚Test‘ im März 2009 wurde nun wiederholt klargestellt, dass Worte des allgemeinen Sprachgebrauchs nicht monopolisiert werden können."

Die mobile Version verlassen