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Antrag auf einstweilige Verfügung gegen xtranews

rechnung_parisAm Montag war er im Briefkasten, der Brief vom Amtsgericht Charlottenburg. RA Ronald Schmidt hatte in der Sache Helga Paris gegen xtranews den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt. Im Schreiben an das Amtsgericht stellt Schmidt natürlich heraus, dass es ihm am liebsten wäre, wenn das Gericht die Verfügung mit einem Streitwert von 2000 Euro direkt durchwinken würde und nicht erst eine mündliche Stellungnahme bei xtranews einforderte. Er beruft sich dabei auf eine ebenfalls vom Amtsgericht Charlottenburg erlassene einstweiligen Verfügung mit dem Aktenzeichen 207 C 1017/09 vom 16.11.09 gegen einen Dritten, dem ”untersagt wurde, das streitgegenständliche Foto im Internet zu verwenden”. Diese wurde ohne Anhörung aufgrund des Eilbedarfs direkt vom Amtsgericht erlassen.  Im vorliegenden Fall lehnte das Gericht dieses Ansinnen aber ab und gab uns fünf Tage Zeit, uns zur Sache zu äußern. Auf dem Foto oben ist die Rechnung von Helga Paris an die PDS Dortmund abgelichtet. Ich bin gespannt, wie das Amtsgericht in unserem Fall entscheiden wird. Meine Stellungnahme lautet wie folgt:

Duisburg, den 30.11.2009

Thomas Rodenbücher
Universitätsstr. 40
47051 Duisburg

Amtsgericht Charlottenburg
Z. Hd. Herrn Dietert
Abteilung 234
Amtsgerichtsplatz 1
14046 Berlin

Geschäftszeichen: 234 C 1010/09

Sehr geehrter Herr Dietert, sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich Ihres Schreibens vom 24.11.2009, hier eingegangen mit Datum des heutigen Tages, nehme ich wie folgt Stellung:

Es ist unbestritten, dass wir das, durch die Anwaltskanzlei Dr. Stefan Haupt monierte Bild von Sahra Wagenknecht, auf der entsprechenden Seite bei xtranews.de publiziert haben.

Ich weise darauf hin, dass wir das entsprechende Bild direkt nach Kenntnisnahme durch die E-Mail von RA Schmidt unverzüglich vom Server gelöscht, und dies seither auch nicht wieder benutz haben.

Falsch ist aber in diesem Zusammenhang, dass der Redaktion von xtranews.de und mir als Verantwortlichen im Sinne des Presserechts, eine Urheberrechtsverletzung vorzuwerfen ist. Die zur Diskussion stehende Fotografie von Sahra Wagenknecht wurde von mir schon im Jahre 2007 von der Webseite der Politikerin Sahra Wagenknecht heruntergeladen. Wie unschwer an den archivierten Seiten der Homepage von Sahra Wagenknecht unter der URL http://web.archive.org/web/20071009222941/www.sahra-wagenknecht.de/de/topic/32.pressefotos.html zu erkennen ist, konnte jedermann die sogenannten „Pressefotos“ in zwei Varianten herunterladen: „Dieses Foto können Sie in folgenden Varianten herunterladen: Farbig (RGB, 96 dpi) Schwarz/Weiss (Graustufen, 96 dpi)„. Wir haben also die fragliche Fotografie besten Wissens und Gewissens genutzt. Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass das entsprechende Bild auch heute noch über die URL http://www.sahra-wagenknecht.de/images/pressefoto_vorschau.jpg auf der Homepage von Sahra Wagenknecht abrufbar ist.

Weder eine Nennung der Fotografin Helga Paris noch einem Hinweis auf ein mögliches Urheberrecht sind hier ersichtlich. Dieses Bild wurde im Laufe der letzten 11 Jahre zu einem der meist verwendeten Bilder von Sahra Wagenknecht, sowohl im klassischen Print- als auch im Onlinebereich. Noch im März diesen Jahres wurde dieses Bild von der Partei DIE LINKE NRW in einer Pressemitteilung an etliche Redaktionen und Blogs per Mail verschickt. Auch in der Pressemitteilung wurde weder Frau Helga Paris als Fotografin benannt noch auf ein Urheberrecht hingewiesen. Letzteren Vorgang können Sie auf der Seite http://www.ruhrbarone.de/abmahner-will-blogs-wegen-wagenknecht-foto-drankriegen-summen-von-20000-euro-und-mehr-im-gesprac/ und http://www.ruhrbarone.de/abmahnarger-um-bild-von-sarah-wagenknecht/ detailliert nachlesen. Aus diesen Artikeln von David Schraven aber auch und vor allem der reichweitenstärkeren Online-Ausgabe von Telepolis aus dem Heise Verlag http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31326/1.html wird ersichtlich, dass der Anwalt Ronald Schmidt zum einem wusste, dass dieses Foto ohne Urheberrechtshinweise über die Homepage von Sahra Wagenknecht als auch über den Mailverteiler der Partei DIE LINKE NRW zur Verfügung gestellt wurde, sowie die Erkenntnis, dass die Urheberrechtsverletzung vonseiten a) Sahra Wagenknecht und b) DIE LINKE ausging, aber „die Linke habe gesagt, sie hätten wegen des Bundestagswahlkampfes keine Zeit sich mit seiner Sache zu beschäftigen“. Hier wird deutlich, das RA Schmidt trotz besseren Wissens darauf anlegt, seiner Mandantin Helga Paris, sowie sich selbst, wirtschaftliche Vorteile auf Grundlage unberechtigter Anschuldigungen, verschaffen will.

Bei Fragen erreichen Sie mich unter meiner Mailadresse tr@xtranews.de oder telefonisch unter

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Rodenbücher

Anlage:

(1) Screenshot http://web.archive.org/web/20071009222941/www.sahra-wagenknecht.de/de/topic/32.pressefotos.htm

(2) Screenshot http://www.sahra-wagenknecht.de/images/pressefoto_vorschau.jpg

(3) Ausdruck des Artikels „Abmahnung für alte PR-Bilder von Sahra Wagenknecht“, erschienen am 30.11.2009 bei Telepolis http://www.heise.de/bin/tp/issue/r4/dl-artikel2.cgi?artikelnr=31326&mode=print

(4) Ausdruck des Artikels „Update: Abmahnärger um Bild von Sahra Wagenknecht“ auf den Seiten von ruhrbarone.de

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