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Voraussichtlich am Freitag Entscheidung über deutsche Ermittlungen wegen des Luftangriffs bei Kundus

Taliban in Herat.
Image via Wikipedia

Hamburg (ots) – Voraussichtlich am kommenden Freitag (6. November) fällt die Entscheidung, ob die deutsche Justiz wegen des Luftangriffs bei Kundus vor einem Monat Ermittlungen gegen einen Bundeswehr-Oberst einleitet. Das sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Donnerstag dem Radiosender NDR Info.

Am 30. Oktober hatte die Generalstaatsanwaltschaft den Bericht der Afghanistan-Schutztruppe ISAF zu dem Vorfall erhalten. Seit dem 2. November wird das Papier von der Sonderermittlungsgruppe in Dresden geprüft. Deren Sprecher Wolfgang Klein erklärte am Donnerstag, 5. November, gegenüber NDR Info, man sehe darin eine gute Grundlage, um voraussichtlich am 6. November über die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens zu entscheiden.

Geprüft wird die Rolle des deutschen Obersts Georg Klein. Der hatte als ISAF-Kommandeur im nordafghanischen Kundus am 4. September einen Angriff von US-Bombern auf zwei von Taliban entführte Tanklaster veranlasst. Dabei kamen auch Zivilisten ums Leben. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüft, ob es einen Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Tötung gegen den Bundeswehroffizier gibt. Dabei gehe es auch um

die Rechtsgrundlage, sagte Oberstaatsanwalt Klein zu NDR Info: „Die Frage, ob in Afghanistan Krieg oder kriegsähnliche Zustände geherrscht haben oder ob es ein bloßer Unterstützungseinsatz war, spielt auch eine gewisse Rolle. Es handelt sich hierbei um eine Rechtsfrage.“ Nach Angaben des Ermittlers würde je nach Bewertung entweder deutsches Strafrecht gelten oder Völkerstrafrecht, unter dem der Bundeswehroffizier wohl mit einer milderen Beurteilung rechnen dürfte. Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hatte in dieser Woche erstmals von „kriegsähnlichen Verhältnissen“ in Afghanistan gesprochen – eine deutliche Abkehr von der Position seines Vorgängers Franz Josef Jung.


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