Andreas Frank stützt sich bei seiner Anzeige auf einen Brief aus dem Fachreferat im Bundesfinanzministerium, der stern.de vorliegt, und in dem Mitarbeiter von Minister Peer Steinbrück (SPD) erklären, in den Bundesländern werde keine „wirksame Aufsicht
über die Einhaltung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz“ ausgeübt. Dies gelte vor allem im Bereich von Spielcasinos und Immobilienmaklern. Hintergrund des Zögerns der Länder ist, dass sie beispielsweise durch den Betrieb von Spielcasinos steuerlich erheblich profitieren. Allein Baden-Württemberg nimmt dadurch rund 90 Millionen Steuern ein. Bundesweit kassieren die Länder fast ein Milliarde Euro aus dem Glückspielbetrieb. Steinbrücks Beamte nennen den Vorgang „sehr kritisch.“
Frank bezieht sich auch auf einen Bericht der beim Bundeskriminalamt angesiedelten Financal Intelligance Unit (FIU), der deutschen Zentralstelle zur Bekämpfung der Geldwäsche. Darin heißt es: „Trotz der weit verbreiteten Vermutung der Nutzung von Spielbanken für Geldwäscheaktivitäten wurde der FIU im Jahr 2003 von Spielbanken nur eine einzige Verdachtsanzeige gemeldet.“
Die Regierung Oettinger sieht keinen Handlungsbedarf: Der Stuttgarter Justizminister Goll (FDP)ließ mitteilen, Gesetzeslücken im Bereich Geldwäsche seien Bundesangelegenheit. Wie stern.de berichtet, sind jedoch ausschließlich die Länder zuständig.