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Ex-BKA-Chef Zachert regt Kronzeugenregelung für Verena Becker an

Berlin (dts) – Im Fall der verhafteten Ex-Terroristin Verena Becker sollte nach Ansicht des früheren Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Hans-Ludwig Zachert, „die Kronzeugen-Regelung angewendet werden“. Wenn es gelänge, Becker durch einen Straf-Rabatt zum Reden zu bringen, könnte sie zur Aufklärung mehrerer RAF-Verbrechen beitragen, sagte Zachert, der von 1990 bis 1996 BKA-Präsident war, dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass Becker an der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner zwei Begleiter im April 1977 beteiligt war. Der Verdacht konnte erst jetzt durch die genetische Untersuchung eines Bekennerschreibens erhärtet werden. Nach Informationen des Magazins fanden die Strafverfolger vor zwei Wochen bei einer Razzia in Beckers Wohnung belastende handschriftliche Aufzeichnungen aus neuerer Zeit und setzten deshalb einen Haftbefehl durch. Der insbesondere von Siegfried Bubacks Sohn Michael verbreitete Verdacht, die Justiz habe Becker über Jahrzehnte vor Strafverfolgung geschützt, hält Zachert für „abwegig“ und für geradezu „krankhaft“.

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