Website-Icon xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Rheinisch-Bergischer Kreis: Parteien stellen Großplakate in Naturschutzgebieten auf

Rheinisch-Bergischer Kreis (Pressemitteilung) DIE LINKE. im Rheinisch-Bergischen Kreis rieb sich die Augen als ihnen in einem Brief des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises mitgeteilt wurde, dass Parteien ihre Werbeanlagen verbotenerweise mitten in Landschaftsschutzgebieten aufstellen. Landschaftschutzgebiete sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz Naturschutzgebiete, die der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen.

Nach Auskunft der Kreisverwaltung handelt es sich bei diesen Werbeanlagen nicht um einen Container in einer Fußgängerzone, sondern um die Großplakate, welche seit Wochen die Wähler zur Wahl bewegen soll. Das Aufstellen von solchen Großplakaten in einem Naturschutzgebiet ist verboten. DIE LINKE. stellt fest, dass sie selbst KEINE Werbeanlagen oder Großplakate aufgestellt hat. DIE LINKE. ist also von diesem Vorgang nicht betroffen.

„Da wir keine Spenden von Commerzbank und Allianz bekommen, können wir uns einen derart teuren Wahlkampf nicht leisten.“ so Claudius Caßemayer, Sprecher des Kreisverbandes und Landratskandidat für DIE LINKE. „Es ist eine ziemliche Unverschämtheit unsere Umweltschutzgesetze so mit den Füssen zu treten. Anscheinend sind die großen Parteien im Wahlkampf zu allem bereit und brechen dann auch mal eben Gesetze. […] So verbiegt man sich die Gesetze im Interesse der eigenen Partei und genehmigt sich dann nachträglich selbst.“ meint Tomás Santillán, Sprecher des Ortsverbandes DIE LINKE. in Bergisch Gladbach. „Jeder Bürger, Gewerbetreibende oder Verein muss zu Recht mit einer Geldstrafe rechnen wenn sie gegen Umweltschutzgesetze verstoßen, aber die großen Parteien können die Gesetze ganz offen brechen und dürfen ihre Plakate dann auch noch stehen lassen. Dieses Vorgehen ist nicht nur dreist, sondern zeigt den Bürgern mit welch Geisteskindern wir es hier zu tun haben.“

„Die Großplakate in Naturschutzgebieten müssen unverzüglich weg! Es gibt keinen sachlichen und gemeinnützigen Grund dafür diese dort weiter stehen zu lassen.“ fordert Caßemayer.

Die mobile Version verlassen