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    Rheinisch-Bergischer Kreis (Pressemitteilung) DIE LINKE. im Rheinisch-Bergischen Kreis rieb sich die Augen als ihnen in einem Brief des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises mitgeteilt wurde, dass Parteien ihre Werbeanlagen verbotenerweise mitten in Landschaftsschutzgebieten aufstellen. Landschaftschutzgebiete sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz Naturschutzgebiete, die der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen. Nach Auskunft der Kreisverwaltung handelt es sich ...