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Bund und Länder einigen sich über Änderung zum Lissabon-Vertrag

Straßburg (dts) – Bundestag und Bundesrat haben in Bezug auf wesentliche Details bei der Änderung des Begleitgesetzes zum Lissabon-Vertrag eine Einigung erzielt. Die Einigung betrifft laut Medienberichten vor allem die Mitbestimmungsrechte in EU-Fragen. Demnach sollen Bundestag und Bundesrat bei Beratungen über weniger Handelsschranken besser unterrichtet werden. Bei kommunalen Fragen soll die Bundesregierung künftig das Parlament stärker informieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juni entschieden, dass die Mitbestimmungsrechte von Bundestag und Bundesrat in EU-Fragen klarer gefasst werden müssten.

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