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Die Wahlbenachrichtigungen werden versandt – Briefwahlstellen am Montag geöffnet

Das Wahlamt der Stadt verschickt zur Zeit die Wahlbenachrichtigungskarten für die Kommunalwahl am 30. August an die etwa 369.000 Wahlberechtigten.
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte kann jeder Wahlberechtigte am Wahlsonntag in seinem Wahllokal wählen gehen. Soweit einzelne Wahlberechtigte keine Karte erhalten oder diese verloren haben, besteht auch die Möglichkeit gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Ausweises zu wählen. Wer das tun will, sollte vorher beim Wahlamt nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, um mögliche Schwierigkeiten am Wahltag zu vermeiden.

Mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte kann ein sogenannter Wahlschein beantragt werden. Mit diesem Wahlschein kann der Wähler eine klassische Briefwahl durchführen, in dem er die Rückseite der Benachrichtigung ausfüllt und an das Wahlamt schickt. Von dort bekommt er die nötigen Unterlagen. Den Wahlbrief

mit den angekreuzten Stimmzetteln schickt der Bürger kostenlos per Post an das Wahlamt.

Briefwahlstellen sind ab 3. August geöffnet.

Der Bürger hat zusätzlich die Möglichkeit, mit seiner Wahlbenachrichtigung eine der Briefwahlstellen in den sieben Bezirksämtern aufzusuchen, unabhängig von seinem Wohnbezirk. Die Bezirksämter halten Wahlunterlagen für alle Duisburger Stadtbezirke bereit.
Mehr Infos beim Wahlamt Duisburg, Bismarckstr. 150-158, 47041 Duisburg. Auch Call Duisburg beantwortet unter 0203 94000 gerne alle Fragen zum Thema Wahl.

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